Pferdemist auf Strassen und Flurwegen

Mitteilung vom


Nicht nur Hundehalter sind verpflichtet, den Kot ihrer Tiere einzusammeln. Auch Reiter und Halter von Pferden sind angehalten, den anfallenden Pferdemist während eines Ausritts aufzunehmen und vorschriftsgemäss zu entsorgen. Die Verunreinigung der öffentlichen Strassen und Wege durch Pferdemist hat zugenommen. Dies zeigen entsprechende Reklamationen aus der Bevölkerung, die bei den Zentralen Diensten eingegangen sind. 

Gemäss Polizeireglement haben Tierhalter dafür zu sorgen, dass der öffentliche und private Grund Dritter nicht durch ihre Tiere verunreinigt wird. Innerhalb des Siedlungsgebiets und auf befestigten Strassen und Wegen ausserhalb des Siedlungsgebiets ist der Pferdekot durch den Reiter unverzüglich zu beseitigen. Verantwortungsvolles Handeln und Sorgfalt der Pferdehalter werden von allen geschätzt und fördert die gegenseitige Toleranz. Wir danken für Ihre Rücksichtnahme.