Aktuelles

Mai 2024

Mitteilung vom:


Für die Ersatzwahl von 1 Ersatzmitglied des Wahlbüros der Gemeinde Jonen (anstelle der zurücktretenden Marisa Baumgartner) für den Rest der Amtsdauer 2022/2025 wurden fristgerecht folgende Kandidaten in der vorgeschriebenen Form beim Wahlbüro angemeldet:

  • Locher Susanne, 1969, von Remetschwil AG, in Jonen, Bernerweg 9 (parteilos)
  • Melillo Lucio, 1967, von Opfikon ZH, in Jonen, Maiacherstrasse 3 (parteilos)

Da die Anzahl der Kandidaten die Anzahl der zu vergebenden Sitze (1) übersteigt, kommt es am 9. Juni 2024 zu einer Urnenwahl (zusammen mit dem eidgenössischen und kantonalen Urnengang). Dabei wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wohnhafte Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Die Wahlunterlagen werden zusammen mit den eidgenössischen und kantonalen Abstimmungsunterlagen zugestellt. 

Mitteilung vom:


Auffahrt am nächsten Donnerstag, 9. Mai gilt als schweizweit anerkannter gesetzlicher Feiertag und ist damit im Sinne des Arbeitsgesetzes den Sonntagen gleichgestellt. Die Büros der Gemeindeverwaltung bleiben an Auffahrt und am folgenden Freitag geschlossen. 

Der Kehricht wird am Samstag, 11. Mai abgeholt.

Mitteilung vom:


Nicht nur Hundehalter sind verpflichtet, den Kot ihrer Tiere einzusammeln. Auch Reiter und Halter von Pferden sind angehalten, den anfallenden Pferdemist während eines Ausritts aufzunehmen und vorschriftsgemäss zu entsorgen. Die Verunreinigung der öffentlichen Strassen und Wege durch Pferdemist hat zugenommen. Dies zeigen entsprechende Reklamationen aus der Bevölkerung, die bei den Zentralen Diensten eingegangen sind. 

Gemäss Polizeireglement haben Tierhalter dafür zu sorgen, dass der öffentliche und private Grund Dritter nicht durch ihre Tiere verunreinigt wird. Innerhalb des Siedlungsgebiets und auf befestigten Strassen und Wegen ausserhalb des Siedlungsgebiets ist der Pferdekot durch den Reiter unverzüglich zu beseitigen. Verantwortungsvolles Handeln und Sorgfalt der Pferdehalter werden von allen geschätzt und fördert die gegenseitige Toleranz. Wir danken für Ihre Rücksichtnahme.

Mitteilung vom:


Die Stimmberechtigten haben die Einladung und die Stimmrechtsausweise zur Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 13. Mai 2024 erhalten. Die Broschüre enthält zu den Sachgeschäften die üblichen Erläuterungen und Anträge. 

Soweit zu den Traktanden Unterlagen vorliegen, können diese während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten bei den Zentralen Diensten eingesehen oder hier bezogen werden. Eine Ausnahme bildet das Stimmregister, das aus Datenschutzgründen nicht im Internet publiziert werden darf. Dieses muss im Bedarfsfall persönlich bei den Zentralen Diensten eingesehen werden. 


Traktanden

A)Ortsbürgergemeindeversammlung, 19.15 Uhr
1.Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 17.11.2023
2.Rechenschaftsbericht 2023 (mündlich)
3.Kreditabrechnung Förderbeiträge aus der Forstreserve des Forstbetriebs Kelleramt an Holzschnitzelheizungen
4.Jahresrechnung 2023 der Ortsbürgergemeinde Jonen
5.Verschiedenes
a) Mitteilungen des Gemeinderats
b) Wortmeldungen aus der Versammlung

 

B)Einwohnergemeindeversammlung, 20.00 Uhr
(im Anschluss an die Ortsbürgergemeindeversammlung)
1.Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 13.11.2023
2.Rechenschaftsbericht 2023 (mündlich)
3.Jahresrechnung 2023 der Einwohnergemeinde und Spezialfinan­zierungen
4.Sanierung der Chäppelistrasse inkl. Werkleitungen unter Erteilung eines Verpflichtungskredits von Fr. 473 000.–
5.Einbürgerungen
6. Verschiedenes
a) Mitteilungen des Gemeinderats
b) Wortmeldungen aus der Versammlung

April 2024

Mitteilung vom:


Bauherrschaft und Grundeigentümer 
Schmied Patrick und Brandenberger Brigitta, Dorfstrasse 51, Jonen

Bauprojekt
Rückbau Geb. Nr. 198 und Neubau 2-Familienhaus

Standort
Parz. 336 an der Dorfstrasse 51, Jonen

Planauflage
26. April bis und mit 27. Mai 2024

Einwendungen
Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Jonen schriftlich Einwendung erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevoll­mächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwen­dende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen er diesen anderen Entscheid verlangt. Auf Einwendungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden.

Mitteilung vom:


Kevin und Caroline Fröhli, Jonen, ist die Baubewilligung für den Rückbau der Scheune (Geb. Nr. 16) und den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohnungen auf Parz. 635 an der Mattenhofstrasse 13 erteilt worden.

Mitteilung vom:


Seit dem Jahr 2021 bieten die Haus- und Werkdienste eine Lehrstelle als Fachfrau/-mann Betriebsunterhalt EFZ, Fachrichtung Hausdienst an. Als neuen Berufslernenden mit Stellenantritt am 1. August 2024 wurde Lars Eichhorn (geb. 2008) aus Ottenbach gewählt. 

Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit dem neuen Lernenden und setzen alles daran, dass er seine Berufswünsche bei den Haus- und Werkdiensten verwirklichen kann und eine interessante Lehrzeit erleben wird.

Mitteilung vom:


Gestützt auf § 88e des Gemeindegesetzes werden die Rechnung und der Rechenschaftsbericht der Feuerwehr Oberlunkhofen-Jonen vom 26. April bis 13. Mai 2024 öffentlich aufgelegt.

Rechnung 2023
Rechenschaftsbericht 2023

Mitteilung vom:


Voranzeige: Die Seniorinnen- und Seniorenreise findet am Mittwoch, 5. Juni 2024 statt. Der angesprochene Personenkreis (Seniorinnen und Senioren ab Jahrgang 1954 bzw. alle, die dieses Jahr 70 sind oder werden und älter) hat in diesen Tagen die Einladung und das Reiseprogramm erhalten.

Mitteilung vom:


Bioabfall muss für die Verwertung möglichst rein sein. Werfen Sie deshalb bitte nur Bioabfall in den grünen Container. 

Das ist Bioabfall: 

- Pflanzenabfälle von Garten und Balkon 
- Obst- und Gemüseabfälle, Eierschalen, Rüstabfälle und Backabfälle 
- Fleisch, Fisch und Brot (Essensreste) 
- Federn, Haare und Kleintiermist 
- Kaffee- und Teesatz (inkl. Filterpapier und Haushaltspapier) 

Das ist kein Bioabfall: 

- Kehricht, Zigarettenkippen, Asche und Glas 
- Alufolien, Kaffeekapseln und Metall 
- Kunststoff (Plastiksäckli, PET, Blumentöpfe) 
- Kot von Hunden und Katzensand 
- Hygieneartikel (Windeln, Monatsbinden, Tampons) 
- Behandeltes Holz und Öl (Speiseöl und Mineralöl) 
- Alle Arten von «Dreck», etwa vom Boden Aufgewischtes, Erde, Sand, Kies, Steine 

Warum ist das richtige Trennen so wichtig? 

Für die Verarbeitung von Bioabfall zu Biogas und Kompost ist es wichtig, dass der Abfall nur biologisch abbaubare Materialien enthält. Fremdstoffe bereiten Probleme und Mehrkosten. Alle Arten von Kunststoff, Metall, Glas und anderen nicht abbaubaren Stoffen müssen mit grossem Aufwand aussortiert werden, so gut dies überhaupt möglich ist. Übrig gebliebene Fremdstoffe können die Anlagen im Vergärwerk beschädigen und später Gärten, Äcker und Felder verschmutzen (Mikroplastik), wenn der Kompost dort zum Düngen verwendet wird. 

Warum Bioabfall trennen? 

Bioabfall mit dem normalen Abfall zu entsorgen, ist Verschwendung. Es ist viel sinnvoller, Bioabfall in Energie und Kompost zu verwandeln. Ein Drittel des Haushaltsabfalls in den Schweizer Kehrichtsäcken ist Bioabfall. Dieser ist zu wertvoll zum Verbrennen, denn er enthält Energie, die verwertet und genutzt werden kann. Als Kompost in Gärten und auf Feldern, wo er künstlichen Dünger ersetzt. Oder als Biogas, das zum Antrieb von Fahrzeugen und Anlagen oder zur Erzeugung von Strom verwendet werden kann. 

Weitere Informationen finden Sie unter: www.dileca.ch/gruengut.php

 

Mitteilung vom:


Neophyten sind gebietsfremde Pflanzen. Ursprünglich kamen diese bei uns nicht vor. Durch den Menschen gelangten sie als Nutz- oder Gartenpflanzen zu uns oder wurden ungewollt eingeschleppt. Die meisten gebietsfremden Pflanzen sind eine Bereicherung und gefährden weder Mensch noch Natur. Bei einem Teil von ihnen handelt es sich jedoch um invasive Neophyten. Diese fallen durch ihren üppigen Wuchs, ihre schnelle Verbreitung und die Verdrängung der einheimischen Arten auf. Invasive Neophyten können gesundheitliche Probleme, Schäden an der Infrastruktur oder Einbussen in der Land- und Forstwirtschaft verursachen. 

Um die Verbreitung der invasiven Neophyten zu verhindern, ist die korrekte Entsorgung wichtig. Die sicherste Entsorgung der Pflanzen geschieht in den meisten Fällen über den Kehricht. Der Kanton Aargau stellt seit vergangenem Jahr allen Gemeinden Neophytensäcke zur korrekten Entsorgung der Neophyten zur Verfügung. Die Säcke können beim Kundendienst Einwohner der Gemeinde Jonen bezogen und an den gleichen Orten wie der Hauskehricht für die Abholung durch die Kehrichtabfuhr deponiert werden. Bei der Gemeindeverwaltung können zudem Flyer mit den wichtigsten invasiven Neophyten bezogen werden. In diesem Flyer ist ebenfalls beschrieben, wie invasive Neophyten und deren Pflanzenteile korrekt entsorgt werden. 

Helfen Sie mit, invasive Neophyten auf unserem Gemeindegebiet aktiv und gezielt zu bekämpfen und halten Sie Ihren Garten frei von Sommerfliedern, einjährigem Berufkraut, Goldrute und weiteren invasiven Neophyten.

Plakat Neophytenbekämpfung
Flyer Invasive Neophyten
Flyer Einheimische Pflanzen statt invasive Neophyten

Mitteilung vom:


Den Stimmberechtigten werden am 9. Juni 2024 die folgenden Vorlagen zur Abstimmung unterbreitet:

A) Bund

  1. Volksinitiative vom 23. Januar 2020 «Maximal 10 % des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)»;
  2. Volksinitiative vom 10. März 2020 «Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen (Kostenbremse-Initiative)»;
  3. Volksinitiative vom 16. Dezember 2021 «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit»;
  4. Bundesgesetz vom 29. September 2023 über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (Änderung des Energiegesetzes und des Stromversorgungsgesetzes).

B) Kanton Aargau

  1. Verfassung des Kantons Aargau (Kurztitel und Klimaparagraf); Änderung vom 7. November 2023.

C) Gemeinde Jonen

  1. Ersatzwahl eines Ersatzmitglieds des Wahlbüros der Gemeinde Jonen (1. Wahlgang)
Mitteilung vom:


Wie bereits früher publiziert, findet am Freitagabend, 7. Juni 2024 auf dem Schulhausplatz ein Neuzuzügerabend mit Apéro riche statt. Eingeladen sind alle Einwohnerinnen und Einwohner, die zwischen dem 10. Juni 2022 (letzter Neuzuzügerabend) und dem 7. Juni 2024 in die Gemeinde zugezogen sind oder noch zuziehen werden. 

Der Gemeinderat bittet alle angesprochenen Personen, sich den Termin schon heute zu reservieren. Die Einladungen samt Anmeldetalon (1 Einladung je Haushalt/Familie; Kinder und Jugendliche sind angesprochen ab dem 16. Altersjahr) werden in diesen Tagen zugestellt. Der Gemeinderat freut sich auf Ihre Anmeldung bis Mittwoch, 15. Mai 2024 (Anmeldung per Post, E-Mail oder Einwurf in den Briefkasten beim Gemeindehaus). 

Die Dorfvereine und –organisationen haben die Möglichkeit, Infoblätter oder Broschüren aufzulegen sowie eine 2er-Delegation zu entsenden und so positive Werbung für ihren Verein zu machen. Die Vereine sind diesbezüglich von der Gemeinde bereits schriftlich orientiert worden.

Mitteilung vom:


Zur Unterstützung unseres Reinigungsteams sucht die Gemeinde Jonen per sofort oder nach Vereinbarung eine/n Reinigungsfachfrau/-mann. 

Die Stelle eignet sich für körperlich belastbare, selbständige und zuverlässige Personen mit Deutschkenntnissen. Der Arbeitseinsatz umfasst die wöchentliche Reinigung der Schul- und Gemeindeliegenschaften am Mittwoch- und Freitagnachmittag (je ca. 4 Stunden) sowie eine jährliche Grossreinigung der Liegenschaften in den Sommerferien. 

Bei Interesse schicken Sie die vollständigen Bewerbungsunterlagen an: Gemeinde Jonen, Schulhausstrasse 3, 8916 Jonen, oder zentrale.dienste@jonen.ch. Für Auskünfte steht Thomas Hausherr, Leiter Haus- und Werkdienste (079 790 41 31) gerne zur Verfügung.

März 2024

Mitteilung vom:

Während der öffentlichen Auflage des Verbundfahrplanprojekts 2025/26 des Zürcher Verkehrsverbundes ZVV ist aus der Joner Bevölkerung ein Begehren eingereicht worden, welches eine zeitliche Optimierung der ÖV-Verbindung von Jonen nach Zug/Luzern (Verbesserung des Anschlusses in Affoltern a. A.) fordert. 

Der Gemeinderat unterstützt dieses bereits mehrfach gemeldete Anliegen vollumfänglich und hat das Begehren sowohl an das marktverantwortliche Unternehmen als auch an den Regionalplanungsverband Mutschellen-Reusstal-Kelleramt und den Kanton Aargau weitergeleitet mit der Bitte, das Änderungsbegehren in die Fahrplanberatungen aufzunehmen.