Bei der Gemeindeverwaltung beschwerten sich Einwohner über die Zunahme unerlaubter Drohnenflüge. Sie fühlen sich in ihrer Privatsphäre eingeschränkt. Zu Drohnen und was man beachten muss, hier ein paar allgemeine Hinweise:
Drohnen sind ferngesteuerte unbemannte Luftfahrzeuge, welche rechtlich den anderen Modelluftfahrzeugen gleichgestellt sind. Die wichtigsten Vorschriften der Verordnung des Eidg. Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien (VLK) sind einzuhalten: Drohnen (nachfolgend Modelluftfahrzeuge genannt) dürfen nur im Sichtbereich des "Piloten" geflogen werden. Der Betrieb von Modelluftfahrzeugen mit einem Gewicht zwischen 0,25 und 30 kg ist im Umkreis von weniger als 100 Metern um Menschenansammlungen (gilt ab 24 Personen) sowie innerhalb eines Radius von fünf Kilometern eines Militär- oder Zivilflugplatzes ohne Bewilligung untersagt. Ab einem Gewicht von 0,25 kg muss sich der Betreiber der Drohne beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) registrieren; zudem muss eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Mio. Franken abgeschlossen und mitgeführt werden. Bei Flügen über Privatgrund ist grundsätzlich das Einverständnis des Grundeigentümers nötig (auf Privatgrund gelten die VLK-Bestimmungen ebenfalls). Modellluftfahrzeuge mit einem Gewicht von über 30 kg dürfen nur mit Bewilligung des BAZL eingesetzt werden. Betreffend Ton- und Bildaufnahmen gelten die gleichen gesetzlichen Bestimmungen wie für Aufnahmen mit anderen Geräten (z.B. Smartphones, etc.), insbesondere auf die Privatsphäre anderer Personen ist zu achten. Will jemand technische Hilfsmittel wie Feldstecher oder Videobrillen einsetzen, um die natürliche Sichtweite der Augen zu erweitern, ist dafür eine Bewilligung des BAZL erforderlich. Diese Erläuterungen sind nicht abschliessend. Ein Guide mit den wichtigsten Regeln ist für Drohnenpiloten auf der Homepage des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) einzusehen: https://www.bazl.admin.ch/bazl/de/home/drohnen/general/drone-guide.html.
Wer sich durch Drohnen oder Modellflugzeuge gestört fühlt, hat die Möglichkeit, mit dem «Piloten» direkt Kontakt aufzunehmen, da sich dieser immer in Sichtweite seines Flugobjektes aufzuhalten hat. Ist dies nicht möglich oder ist kein verantwortlicher «Pilot» anzutreffen, melden Sie sich bitte bei der Polizei.