Aktuelles Archiv

Juni 2023

Mitteilung vom:


Die Gemeindeversammlung hat am 15. Mai 2023 beschlossen:

Bauzonenplan, Kulturlandplan sowie die Bau- und Nutzungsordnung (BNO) mit folgenden Änderungen gegenüber der öffentlichen Auflage:

A) Bauzonenplan

  1. Parzelle 351, Staldenstrasse 1, Einzelbaum Villa Aurora:
    Aufnahme der Blutbuche als geschützter Einzelbaum.
     

B) Bau- und Nutzungsordnung (BNO)

  1. Änderung § 5 Abs. 3:
    Sprachliche und inhaltliche Anpassung einer Zielsetzung für das Gestaltungsplangebiet «Im Feld Nordost»: «Berücksichtigung ortsbaulicher und architektonischer Anforderungen an die Gestaltung des Ortseingangs von Jonen». Gestrichen wird die folgende Präzisierung: «(u.a. gegenüber der Kantonsstrasse bestehende dichte Bebauung), welche der Gestaltung des nordseitigen Ortseingangs von Jonen Rechnung trägt.»
     
  2. Änderung § 10 Abs. 2 lit. B (Kernzone 1):
    Begriffsanpassung für das Kriterium der Nutzungsmöglichkeit: «unverhältnismässig“ statt „unzumutbar“.
     
  3. Ergänzung § 12 Abs. 2:
    Die Wohnzone ist für freistehende Einfamilienhäuser sowie Reiheneinfamilien- und Mehrfamilienhäuser mit maximal 4 Wohneinheiten bestimmt.
     
  4. Neuer § 13 Abs. 2:
    In der Wohn- und Arbeitszone Radmühlestrasse/Fröschmattstrasse sind in Abweichung zu § 13 Abs. 1 BNO Verkaufsnutzungen grundsätzlich nicht zulässig. Die Höchstkote der Gebäude (höchster Punkt der Dachkonstruktion) ist zudem auf 404.00 m ü.M. begrenzt.
     
  5. Ergänzung Anhang 1 (Schutzobjekte), Verzeichnis der Naturobjekte:
    Aufnahme der Blutbuche bei der Villa Aurora auf Parzelle 351, Staldenstrasse 1, als geschützter Einzelbaum.

Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist wurde dieser Beschluss rechtsgültig.

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann gegen diesen Beschluss innert einer nicht erstreckbaren Frist von 30 Tagen seit der amtlichen Publikation im Amtsblatt beim Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, Beschwerde führen.

Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 30 Tagen beginnt am Tag nach der Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau zu laufen. Die Publikation erfolgt im Amtsblatt vom 22. Juni 2023. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 Baugesetz (BauG) sind ebenfalls berechtigt, Beschwerde zu führen. Wer es unterlassen hat, im Einwendungsverfahren Einwendungen zu erheben, obwohl Anlass dazu bestanden hätte, kann den vorliegenden Beschluss nicht mehr anfechten (§ 4 Abs. 2 BauG). Vorbehalten bleiben Bestimmungen über die Wiederherstellung bei unverschuldeter Säumnis.

Die Unterlagen können während der Beschwerdefrist in der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, das heisst es ist

  1. aufzuzeigen, wie der Regierungsrat entscheiden soll, und
  2. darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. Eine Kopie des angefochtenen Entscheids ist der unterzeichneten Beschwerdeschrift beizulegen. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich einzureichen. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen

Jonen, 22. Juni 2023                                                            

GEMEINDERAT JONEN

Mitteilung vom:


Im Rahmen einer weiteren Eigenkontrolle des Trinkwassers wurden letztmals am 21. April 2023 bei insgesamt neun verschiedenen Messstellen im Wasserversorgungsnetz der Gemeinde Jonen Proben entnommen. Laut vorliegendem Bericht des kantonalen Amts für Verbraucherschutz entsprechen die Resultate durchwegs den gesetzlichen Anforderungen an Trinkwasser gemäss der Hygieneverordnung. 

Die Proben wiesen eine einwandfreie mikrobiologische Qualität auf und liegen bezüglich Nitratgehalt im Toleranzbereich. Der Toleranzwert für Nitrat in Trinkwasser beträgt gemäss der Fremd- und Inhaltsstoffverordnung 40 mg/l; das Qualitätsziel liegt bei 25 mg/l. Die Quelle Himmelrich weist unverändert einen erhöhten Nitratgehalt über dem Grenzwert aus; dieses Wasser wird seit Längerem nicht mehr für die Trinkwasserversorgung verwendet und in den Bach geleitet. Weil die Regelung der Abbauprodukte des Pflanzenschutzmittels Chlorothalonil Gegenstand eines hängigen Rechtsverfahrens auf Bundesstufe ist, nimmt das Amt für Verbraucherschutz zurzeit keine Bewertung der Analyseergebnisse vor. 

Die durchschnittliche Gesamthärte des Trinkwassers liegt derzeit bei zwischen 32.5 °fH (Grundwasser) und 37.8 °fH (Quellwasser) französischer Härte (°fH) und muss damit als hart taxiert werden. 

August 2023

Mitteilung vom:


Die Energiemärkte sind weiterhin sehr volatil, keine Preiserhöhung in Jonen

Der Strompreis setzt sich aus den drei Komponenten Energie, Netznutzung und allgemeine Abgaben zusammen. Der Energiepreis sinkt von 29.545 Rp./kWh auf 27.36 Rp./kWh. Der Netzpreis steigt von 6.65 Rp./kWh auf 7.315 Rp./kWh, verursacht durch höhere Netztarife beim Vorlieferanten AEW. Die allgemeinen Abgaben steigen von 2.76 Rp./kWh auf 4.25 Rp./kWh wegen der Einführung der Stromreserve von 1.2 Rp./kWh und der Erhöhung der Systemdienstleistungen SDL um 0.29 Rp./kWh.

Dies ergibt einen gesamten Strompreis von 38.925 Rp./kWh für das Jahr 2024, praktisch auf dem gleichen Niveau wie im aktuellen Jahr.

Zusammen mit dem Energiepool Freiamt wird künftig eine gemeinsame Energiebeschaffung in der Region angestrebt.

Der kommende Winter birgt wiederum Versorgungsrisiken, die Ausgangslage ist jedoch besser als letztes Jahr. Die europäischen Gasspeicher sollten bis vor dem Winter befüllt werden können, diese decken ca. 40% eines typischen Winterbedarfs ab.

Die Elektra Jonen empfiehlt weiterhin, Strom effizient zu nutzen und in Photovoltaik-Anlagen zu investieren (Rücklieferungs-Tarif 27.36 Rp./kWh).

Das aktuelle Tarifblatt 2024 ist einsehbar unter https://elektra-jonen.ch/tarife.

Für Fragen wenden Sie sich bitte an den Präsidenten Roland Di Gregorio unter roli.digregorio@bluewin.ch.

Juli 2023

Mitteilung vom:


Die warmen Sommermonate läuten die Hochsaison verschiedener invasiver Neophyten oder giftiger Pflanzen ein. Die aktuell blühenden Neophyten, das Einjährige Berufkraut und das Kanadische Berufkraut, bilden ein riesiges Reservoir an flugfähigen Samen und können sich daher rasch und weit verbreiten. Ebenfalls problematisch ist zurzeit das zwar einheimische, aber giftige Jakobs-Kreuzkraut.

Wer solche Pflanzen in seinem Garten findet, wird gebeten, diese auszureissen. Die Pflanzen können kostenlos mit dem neuen Neophytensack entsorgt werden. Die Säcke können beim Kundendienst Einwohner der Gemeinde Jonen bezogen und an den gleichen Orten wie der Hauskehricht für die Abholung durch die Kehrichtabfuhr deponiert werden. 

Flyer invasive Neophyten

Flyer einheimische Pflanzen statt Neophyten

Mai 2023

Mitteilung vom:


Ausgehend von zwei Petitionen, die im Jahr 2021 eingereicht worden sind und in den Gebieten «Radmühle/Urnerweg» bzw. «Obschlagenstrasse/Winkel» die Reduktion der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h verlangten, hat der Gemeinderat die Einführung von Tempo-30-Zonen in den beiden genannten Gebieten angeordnet. Die Zuständigkeit für Verkehrsanordnungen auf den Gemeindestrassen liegt gemäss kantonalem Recht beim Gemeinderat. 

Die geplanten Tempo-30-Zonen umfassen die Gebiete «Radmühle/Urnerweg» und «Obschlagenstrasse/Winkel». Die Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit in diesen Quartieren entspricht einerseits einem regelmässig geäusserten und von zahlreichen Personen mitunterzeichneten Anliegen aus der Bevölkerung. Andererseits erhofft sich der Gemeinderat dadurch mehr Sicherheit im Strassenverkehr. Infolge des kürzeren Anhaltewegs sinken Unfallhäufigkeit und Unfallschwere. Im Zentrum des Gebiets «Radmühle/Urnerweg» liegen die Schul- und Gemeindeanlagen sowie der Spiel- und Sportplatz am Urnerweg. Das tiefere Geschwindigkeitsniveau kommt so im Speziellen den Schülern und Kindergärtner auf dem Schulweg zu Gute und ebenso den Kindern und Familien, die den Spiel- und Sportplatz am Urnerweg besuchen. Für die Velofahrer wirkt sich die Einführung der Tempo-30-Zone ebenfalls positiv aus, weil sich die Geschwindigkeit zwischen Velofahrern und Motorfahrzeugen angleicht. Verschiedene Radwege führen durch das Gebiet «Radmühle/Urnerweg». Das Gebiet «Obschlagenstrasse/Winkel» enthält enge Quartierstrassen, welche z.T. nicht über ein Trottoir verfügen. Über die Obschlagenstrasse erfolgt der Zugang zum Naherholungsgebiet Jonental, was sich in entsprechend viel Freizeit(fuss-)verkehr manifestiert. Auch hier soll deshalb mit der Anordnung von Tempo 30 die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer und von Fussgängern und Velofahrern verbessert werden. Zusätzlich sorgt die Einführung der Tempo-30-Zonen für eine reduzierte Belastung der Anwohner durch Lärm- und Abgasimmissionen, was zur Steigerung der Wohn-, Lebens- und Aufenthaltsqualität beitragen wird. 

Die Einführung der Tempo-30-Zonen soll mit einfachen und kostengünstigen Massnahmen begleitet werden. Bei den Einfahrten in die Tempo-30-Zonen werden Eingangsportale mit Signalisationen und Markierungen angebracht werden. Innerhalb der Zonen sollen regelmässige Bodenmarkierungen auf die reduzierte Höchstgeschwindigkeit hinweisen. Bauliche Massnahmen (z.B. seitliche Einengungen) sind nicht vorgesehen.


Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 hat der Gemeinderat fol­gende Verkehrsbeschränkungen verfügt:

Tempo-30-Zone «Radmühle/Urnerweg»

Der Perimeter der Tempo-30-Zone umfasst folgende Gemeindestrassen: 

Radmühlestrasse, Feldweg, Bernerweg, Lindenweg, Panoramaweg, Bergweg, Maiacherstrasse, Spitzackerstrasse, Pfäfflerstrasse, Pfäfflerweg, Schulhausstrasse, Urnerweg, Sonnenrain, Mattenhofstrasse (Bereich innerorts)
 

Tempo-30-Zone «Obschlagenstrasse/Winkel»

Der Perimeter der Tempo-30-Zone umfasst folgende Gemeindestrassen: 

Sennhüttenstrasse, Winkel, Postweg, Mühlematt, Obschlagenstrasse (Bereich innerorts)

 

Die Vorschrift «Tempo-30-Zone» wird mit dem Signal 2.59.1 gemäss Art. 2a und 22b SSV, und Fahrbahnmarkierungen «Tempo 30» angezeigt. Die Ausgänge werden mit dem Signal 2.59.2 «Ende Tempo-30-Zone» gemäss Art. 2a SSV signalisiert.

Die Massnahmenpläne können hier oder auf der Abteilung Zentrale Dienste eingesehen werden.

Die Verkehrsbeschränkungen werden erst nach erfolgter Signalisation rechtskräftig.

Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkungen sind innert 30 Tagen seit der Publikation schriftlich beim Gemeinderat Jonen einzureichen. Für den Fris­tenlauf ist das Publikationsdatum im Amtsblatt des Kantons Aargau (19.5.2023) massgebend. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.


Massnahmenpläne Tempo-30-Zonen

Mitteilung vom:


Gestützt auf § 26 Ziff. 2 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz) und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 15. Mai 2023 veröffentlicht. 

Bei allfälliger Einreichung eines Referendumsbegehrens (Begehren auf Urnenabstimmung) kann bei den Zentralen Diensten eine Unterschriftenliste bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste den Zentralen Diensten zwecks Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden. Für das Zustandekommen eines Referendums ist ein Fünftel der Unterschriften der Stimmberechtigten erforderlich (§ 31 Gemeindegesetz in Verbindung mit Abs. V der Gemeindeordnung). Massgebend für die Berechnung der erforderlichen Unterschriftenzahl ist die Zahl der Stimmberechtigten am Tag der Hinterlegung des Referendumsbegehrens bei den Zentralen Diensten.

A) Einwohnergemeindeversammlung

Von den 1539 Stimmberechtigten haben 148 (9.6 %) an der Versammlung teilgenommen. Alle Beschlüsse wurden positiv, aber nicht abschliessend gefasst (für die abschliessende Beschlussfassung wären 308 Stimmen nötig gewesen) und unterstehen daher dem fakultativen Referendum, nämlich:

  1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 7.11.2022
  2. Rechenschaftsbericht 2022
  3. Kreditabrechnung zur Umnutzung des ARA-Geländes und zum Rückbau der 
    ehemaligen ARA Ottenbach-Jonen (Anteil Jonen)
  4. Kreditabrechnung zur Erneuerung der IT-Gemeindefachlösung und zur Einführung eines Geschäftsverwaltungs-Systems
  5. Jahresrechnung 2022 der Einwohnergemeinde und Spezialfinanzierungen
  6. Verpflichtungskredit von Fr. 437 000.– für die Umrüstung der Strassenbeleuchtung auf LED
  7. Verpflichtungskredit von brutto Fr. 467 000.– für die Erarbeitung des Generellen 
    Entwässerungsplans (GEP) 2. Generation
  8. Projektierungskredit von Fr. 119 000.– für die Planung des Neubaus des 
    Wasserreservoirs Dorf
  9. Beschlussfassung über den Bauzonen- und Kulturlandplan und die Bau- und 
    Nutzungsordnung *
  10. Beschlussfassung über das Baugebührenreglement der Gemeinde Jonen

* Die Versammlung hat einen Rückweisungsantrag zum Traktandum 9 abgelehnt (15 Ja-Stimmen, 116 Nein-Stimmen).

Ablauf der Referendumsfrist: 19. Juni 2023

B) Ortsbürgergemeindeversammlung

Von den 191 Stimmberechtigten haben 45 (23.6 %) an der Versammlung teilgenommen. Alle Beschlüsse wurden positiv und abschliessend gefasst und unterliegen daher nicht dem fakultativen Referendum, nämlich:

  1. Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 11.11.2022
  2. Rechenschaftsbericht 2022
  3. Jahresrechnung 2022 der Ortsbürgergemeinde Jonen

April 2023

Mitteilung vom:


Neophyten sind gebietsfremde Pflanzen. Ursprünglich kamen diese bei uns nicht vor. Durch den Menschen gelangten sie als Nutz- oder Gartenpflanzen zu uns oder wurden ungewollt eingeschleppt. Die meisten gebietsfremden Pflanzen sind eine Bereicherung und gefährden weder Mensch noch Natur. Bei einem Teil von ihnen handelt es sich jedoch um invasive Neophyten. Diese fallen durch ihren üppigen Wuchs, ihre schnelle Verbreitung und die Verdrängung der einheimischen Arten auf. Invasive Neophyten können gesundheitliche Probleme, Schäden an der Infrastruktur oder Einbussen in der Land- und Forstwirtschaft verursachen. 

Um die Verbreitung der invasiven Neophyten zu verhindern, ist die korrekte Entsorgung wichtig. Die sicherste Entsorgung der Pflanzen geschieht in den meisten Fällen über den Kehricht. Der Kanton Aargau stellt neu allen Gemeinden Neophytensäcke zur korrekten Entsorgung der Neophyten zur Verfügung. Die Säcke können beim Kundendienst Einwohner der Gemeinde Jonen bezogen und an den gleichen Orten wie der Hauskehricht für die Abholung durch die Kehrichtabfuhr deponiert werden. Bei der Gemeindeverwaltung können zudem Flyer mit den wichtigsten invasiven Neophyten bezogen werden. In diesem Flyer ist ebenfalls beschrieben, wie invasive Neophyten und deren Pflanzenteile korrekt entsorgt werden. 

Helfen Sie mit, invasive Neophyten auf unserem Gemeindegebiet aktiv und gezielt zu bekämpfen und halten Sie Ihren Garten frei von Sommerfliedern, einjährigem Berufkraut, Goldrute und weiteren invasiven Neophyten.

Plakat Neophytenbekämpfung
Flyer Invasive Neophyten
Flyer Einheimische Pflanzen statt invasive Neophyten

März 2023

Mitteilung vom:


Per 1. April 2023 startet die DILECA mit der separaten Sammlung von Haushalts-Kunststoffen in Jonen und den Gemeinden des Bezirks Affoltern. Die separaten Sammelsäcke der DILECA können ab sofort im Volg Jonen oder auf der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Die Kunststoffsammelsäcke werden in den drei Grössen 17 Liter (10 Säcke à Fr. 10.–), 35 Liter (10 Säcke à Fr. 17.–) und 60 Liter (10 Säcke à Fr. 25.–) angeboten. Die gebührenpflichtigen Kunststoffsammelsäcke können in Jonen an der Abgabestelle auf dem Entsorgungsplatz beim ehemaligen Feuerwehrgebäude, Oberdorfweg 8 deponiert werden, wo ein Container bereitsteht. 

Folgende Sachen können mit dem neuen Sammelsack entsorgt werden: Tragtaschen, Sixpack-Folien, Waschmittelbeutel, Gemüsesäckli, Nachfüllbeutel, Stretch- und Schrumpf-Folien, Früchteschalen, Guetzli- und ähnliche Verpackungen, Joghurt- und Plastikbecher, Pflegeartikelverpackungen, Crème- und Zahnpastatuben, Milchflaschen, Ölflaschen, Wasch- und Spülmittelflaschen, Pumpflakons, Reinigungsmittel-, Shampoo- und Duschmittel-Behälter. Etiketten müssen nicht abgelöst werden. Behältnisse müssen nicht gereinigt werden, restenentleert reicht aus. 

Wie bisher separat gesammelt werden PET-Getränkeflaschen und Styropor. Beides gehört nicht in den Kunststoffsack. Ebenfalls nicht mit dem Kunststoffsack zu entsorgen sind stark verschmutzte Verpackungen von Grillwaren und anderen Lebensmitteln, Verpackungen mit Restinhalten, Einweggeschirr, Spielzeug, Gartenschläuche und Kunststoffe im Verbund mit anderen Materialien. Informationen zu weiteren Verkaufs- und Abgabestellen sowie eine detaillierte Auflistung, was mit dem Kunststoffsammelsacke entsorgt werden kann, finden Sie unter www.dileca.ch/kunststoff.php

Mitteilung vom:


Während der öffentlichen Auflage des Verbundfahrplanprojekts 2024 des Zürcher Verkehrsverbundes ZVV ist ein Begehren aus der Joner Bevölkerung eingereicht worden, welches u.a. eine zeitliche Optimierung der ÖV-Verbindung von Jonen nach Zug/Luzern (Verbesserung des Anschlusses in Affoltern a. A.), einen durchgehenden Halbstundentakt am Abend für die Linie 215 sowie eine bessere abendliche Verbindung von Muri nach Oberlunkhofen/Jonen fordert. 

Der Gemeinderat unterstützt diese Anliegen und hat das Begehren sowohl an das marktverantwortliche Unternehmen als auch an den Regionalplanungsverband Mutschellen-Reusstal-Kelleramt und den Kanton Aargau weitergeleitet mit der Bitte, das Änderungsbegehren in die Fahrplanberatungen aufzunehmen. 

Februar 2023

Mitteilung vom:


Die Erfolgsrechnung 2022 der Einwohnergemeinde Jonen schliesst mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 1 812 402.– ab. Der im Budget vorgesehene Gewinn von Fr. 133 300.– konnte um Fr. 1 679 102.– übertroffen werden. Das operative Ergebnis kommt auf ausserordentliche Fr. 1 712 402.– zustande. 

Das Jahr 2022 wurde ausgabenseitig geprägt durch die Einführung der neuen IT-Gemeindefachlösung, was mit Kosten von Fr. 104 847.– verbunden war, sowie durch weitere Ausgaben im Umfang von Fr. 287 000.– für den Hochwasserschutz im Bereich des Siedlungsgebietes. Weiter mussten für die Gesamtrevision der Nutzungsplanung Kosten von Fr. 31 082.– aufgewendet werden. In der Erfolgsrechnung konnten die budgetierten Aufwände im Bereich des Budgets gehalten werden. 

Durch die Nettoausgaben von total Fr. 443 192.– aus der Investitionsrechnung und dank der Selbstfinanzierung von Fr. 2 527 309.– aus der Erfolgsrechnung konnte im Berichtsjahr ein Finanzierungsüberschuss von Fr. 2 084 117.– erwirtschaftet werden. Die Nettoverschuldung, welche noch vor fünf Jahren bei fast 7 Mio. Franken lag, konnte per Ende 2022 vollständig abgetragen und gar in ein Nettovermögen von
Fr. 1 598 175.– umgewandelt werden, was Fr. 684.– pro Einwohner entspricht.
 

Steuern

Bild entfernt.

 

 

 

 

 

 

Die Steuereinnahmen fallen für das Jahr 2022 sehr hoch aus. Die Einkommens- und Vermögenssteuern konnten – bei einem um fünf Prozentpunkte reduzierten Steuerfuss von 87 % – mit insgesamt Fr. 6 675 090.– in Rechnung gestellt werden. Das Budget wurde somit um Fr. 645 090.– übertroffen. Zurückzuführen ist dieser äusserst erfreuliche Abschluss auf ein stärker als angenommenes Bevölkerungswachstum. Infolge von einmaligen Grundstückhandelsgeschäften fallen die Grundstückgewinnsteuern auffallend hoch aus. Mit einer Sollstellung von Fr. 778 482.– wurde das Budget um Fr. 628 482.– übertroffen.

Die Steuerausstände per Ende 2022 betragen 10.5 %, wobei 4.7 % der Sollstellung in Verzug mit Zahlungen sind. Der kantonale Durchschnitt beträgt 13.8 %. Die effektiven Abschreibungen betragen 0.00 %. Hier beträgt der kantonale Durchschnitt 0.30 %.

Mitteilung vom:


Aus der Erfolgsrechnung 2022 der Ortsbürgergemeinde Jonen ergeht ein Ertragsüberschuss von Fr. 316 153.–. Budgetiert war ein solcher von Fr. 123 800.–. Zum Ertragsüberschuss hat der gute Abschluss des Forstbetriebs Kelleramt beigetragen.

Die Waldungen von Jonen, Arni und Oberlunkhofen werden durch den Forstbetrieb Kelleramt bewirtschaftet. Der Forstbetrieb Kelleramt kann das Jahr 2022 mit einem erfreulichen Überschuss von Fr. 271 757.– abschliessen.

Mitteilung vom:


Der Versand der Steuererklärung 2022 ist erfolgt. Steuerpflichtige, die das Formular nicht in diesen Tagen erhalten haben, müssen ein solches bei der Abteilung Steuern verlangen. Die Steuererklärung kann mit der Software EasyTax 2022 ausgefüllt werden. Das Programm laden Sie im Internet unter www.ag.ch/steuern herunter. 

Sie haben die Möglichkeit, Ihre mit EasyTax 2022 ausgefüllte Steuererklärung samt Beilagen in komplett elektronischer Form zu übermitteln. Bei elektronischer Übermittlung muss keine unterschriebene Quittung mehr eingereicht werden. Für das fristgerechte Einreichen der Steuererklärung danken wir Ihnen. 

Gemäss Beschluss des Grossen Rats sind Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen gebührenpflichtig: erste Mahnung Steuererklärung Fr. 35.– und zweite Mahnung Fr. 50.–. Es erfolgen allerdings keine Mahnungen vor dem 30. Juni 2023. Entsprechend müssen für Fristerstreckungen bis 30. Juni 2023 keine Gesuche gestellt werden. Darüber hinausgehende Fristerstreckungsgesuche werden bewilligt, wenn sie stichhaltig begründet sind. Nutzen Sie dazu die Möglichkeit der Fristerstreckung über das Internet unter www.ag.ch/efristerstreckung

Januar 2023

Mitteilung vom:


Am 31. Dezember 2022 zählte die Gemeinde Jonen 2 337 (Vorjahr 2 237) Einwohner, davon 391 (346) Ausländer aus 44 (39) Nationen. 

Es fanden folgende Fluktuationen statt: 

220 (199) Zuzüge
126 (187) Wegzüge
15 (26) Geburten und 
9 (14) Todesfälle. 

9 % (10 %) der Bevölkerung sind Ortsbürger. 

Konfessionell teilt sich die aktuelle Bevölkerungszahl wie folgt auf: 

32 % (34 %) sind römisch-katholisch
20 % (21 %) reformiert und
48 % (45 %) gehören unbekannten Konfessionen an. 

Beim RAV waren am 31.12.2022 8 (23) Personen als arbeitslos gemeldet. 

Mitteilung vom:


Jahresvignetten und Marken für Container und Einzelleerungen können im Volg und/oder bei der Abteilung Finanzen der Gemeindeverwaltung gekauft werden. Die Gebühren für die Jahresvignetten betragen unverändert für einen Container:

- bis 140 Liter Fr. 140.–

- bis 240 Liter Fr. 210.– 

- bis 770 Liter Fr. 490.–

Die Gebührenmarken für Einzelleerungen kosten für Container bis 140 Liter Fr. 9.–, bis 240 Liter Fr. 13.– und bis 770 Liter Fr. 29.– (andere Behältnisse sind nicht zugelassen bzw. werden nicht mitgenommen). 1 Bund Strauchschnitt gebunden mit verrottbarer Schnur (1.50 m Länge, max. 30 kg) = 1 Gebührenmarke à Fr. 4.–. Zur Aschenentsorgung ist nach wie vor der (alte) 30-Liter-Ochsner-Stahlkübel zugelassen = 1 Gebührenmarke à Fr. 4.–. 

Die Daten der Grünabfuhren, die im Januar und Februar im 2-Wochen-Rhythmus und ab 1. März dann im wöchentlichen Turnus erfolgen, können dem Abfallkalender 2023 entnommen werden.

Dezember 2022

Mitteilung vom:


Bereits neigt sich das ereignisreiche erste Jahr der neuen Legislaturperiode 2022/2025 dem Ende entgegen. Vieles war im Jahr 2022 in Bewegung - in der Gemeinde Jonen wie auch auf nationaler und globaler Ebene. Einige dieser weltweiten Entwicklungen hatten einen direkten und spürbaren Einfluss auf unsere Gemeinde. Wer sich zu Jahresbeginn mit dem Abflauen der Covid-19-Pandemie die Rückkehr zu einer gewissen Normalität erhofft hatte, sah sich durch den Angriffskrieg Russlands in der Ukraine, der quasi gleichzeitig mit der Aufhebung der Covid-Massnahmen ausgebrochen ist, eines Besseren belehrt. Nebst unermesslichem menschlichem Leid in der Ukraine löste der Krieg massive Fluchtbewegungen aus. Innert Kürze musste ausreichend Wohnraum für die Unterbringung der Flüchtlinge aus der Ukraine gefunden werden, die der Gemeinde Jonen vom Kanton Aargau zugewiesen wurden. Von Privaten konnten zwei Wohnungen angemietet werden und auch die Ortsbürgergemeinde stellt eine Wohnung zur Verfügung. Die Gemeinde Jonen ist so in der Lage, die stetig erhöhte Aufnahmequote für Asylsuchende zu erfüllen. Die Unterbringung und Betreuung der Flüchtlinge stellte Schule und Verwaltung vor grosse Herausforderungen, die auch dank der tatkräftigen Unterstützung der Asylbetreuerin Regina Klossner Looser bewältigt werden konnten – ihr sei an dieser Stelle für ihren grossen Einsatz herzlich gedankt. Gleichzeitig gilt es allen Gastfamilien zu danken, die mit der selbstlosen Aufnahme von Ukrainerinnen und Ukrainern im eigenen Haushalt einen grossen Anteil zur Bewältigung dieser Herausforderung beigetragen haben. Zurzeit befinden sich 16 Personen aus der Ukraine in Jonen; zusätzlich sind seit längerem zwei geflüchtete Familien aus Syrien in Jonen untergebracht.

Der Krieg in der Ukraine führte des Weiteren auch zu einer Verknappung der Energie in Europa. Zusammen mit anderen Faktoren hatte dies einen explosionsartigen Anstieg der Strom- und Gaspreise zur Folge. Die Bevölkerung und die Gemeinde von Jonen sehen sich im nächsten Jahr mit stark steigenden Stromkosten konfrontiert; der Gemeinderat kann die Sorgen der Bevölkerung dazu nachvollziehen. Im Verlauf des Herbsts wurden Massnahmen ergriffen zur Abwendung einer potenziellen Strommangellage, dies insbesondere durch eine reduzierte Beleuchtung und abgesenkte Raumtemperaturen in den Gemeindeliegenschaften.

Dank der Aufhebung der Coronamassnahmen war es ab dem Frühling erfreulicherweise wieder möglich, Veranstaltungen ohne Einschränkungen durchzuführen. So konnten im Juni am mehrfach verschobenen Neuzuzügerabend bei bestem Wetter endlich rund 80 neu in Jonen wohnhafte Einwohner begrüsst werden. Ebenfalls eine sehr stattliche Anzahl Besucher war bei der Bundesfeier auf dem Schulhausplatz zugegen, an der Nationalrätin Maja Riniker, die im Jahr 2024 voraussichtlich das Nationalratspräsidium übernehmen wird, eine eindrückliche und gehaltvolle Ansprache hielt. Auch Seniorenreise und Seniorenadventsfeier stiessen auf eine erfreulich hohe Resonanz. Ein kleiner Wermutstropfen bezüglich Veranstaltungen war indes, dass das im September geplante Fest zur Einweihung des neuen Brunnens auf dem Dorfplatz vor dem umgebauten ehemaligen Gasthaus Kreuz auf den 3. Juni 2023 verschoben werden musste. Auch hier spielte das globale Pandemiegeschehen eine wesentliche Rolle: Materialknappheit und Lieferschwierigkeiten hatten bei der Bauherrschaft zu einer Verzögerung im Bauablauf geführt. Bereits umgesetzt vor dem Kreuz Areal und dem Volg wurde im August die Begegnungszone auf der Dorfstrasse, die zur Beruhigung des Verkehrs auf diesem engen und viel befahrenen Strassenabschnitt beiträgt. Zum selben Zweck beabsichtigt der Gemeinderat im Jahr 2023 in den Gebieten Obschlagenstrasse und Radmühle sowie am Urnerweg die Einführung von Tempo 30-Zonen, nachdem die administrativen Anforderungen dafür vom Bundesrat vereinfacht worden sind.

Abgeschlossen werden konnten in diesem Sommer auch die restlichen Bauarbeiten zum Hochwasserschutz in Jonen. Die Massnahmen sind so ausgelegt, dass sie das Dorf vor Überschwemmungen bei Extremhochwasser, wie es alle 100 Jahre vorkommen kann, zu schützen vermögen. Damit die Abflusskapazität auch im untersten, kanalisierten Bereich des Bachs erhöht werden kann, beginnt der Kanton im kommenden Jahr mit der Revitalisierungsplanung dieses Bachabschnitts. Im Sommer dieses Jahres stellte dagegen nicht ein Übermass an Wasser eine Herausforderung dar – eher war es die langanhaltende Trockenheit. Die Wasserversorgung der Gemeinde konnte jedoch auch dank dem vor rund einem Jahr in Betrieb genommenen Netzverbund mit der Wasserversorgung Affoltern a. A. jederzeit und ohne Einschränkungen gewährleistet werden. Nach wie vor erhöht sind die Nitratwerte, aufgrund derer das Wasser der Quelle Himmelrich weiterhin verworfen werden muss. Beim Grundwasserpumpwerk Grien bewegen sich die laufend überwachten Werte unterhalb des gesetzlichen Grenzwerts – der Netzverbund trägt auch hier dazu bei, dass dieses Grundwasservorkommen nicht übermässig belastet werden muss.

In der Abwasserversorgung konnte ebenfalls ein grosses Projekt fertiggestellt werden. Seit gut einem halben Jahr ist die verbandseigene Schlammentwässerungsanlage auf dem Gelände der ARA Kelleramt in Unterlunkhofen in Betrieb. Sie ermöglicht die Entwässerung des Klärschlamms direkt vor Ort, womit jährlich rund 130 Lastwagen-Transportfahrten nach Bremgarten eingespart werden können.

Auch im nächsten Jahr wird in der Gemeinde Jonen in die Infrastruktur investiert. Aufgegleist und bereits von der Gemeindeversammlung bewilligt sind die Sanierungen des rund 40jährigen Kindergartens 1 und der Heizungsunterstationen in den Schul- und Gemeindeliegenschaften. Bei beiden Projekten wurde nebst der notwendigen Erneuerung der veralteten Anlagen auf die Verbesserung der Energieeffizienz Wert gelegt, damit sich der Strom- und Wärmebedarf der Gebäude reduzieren lässt. Mit der ab nächstem Jahr geplanten Umrüstung der Strassenbeleuchtung auf LED-Beleuchtung unternimmt die Gemeinde weitere Schritte, den Stromverbrauch zu senken. Auf der Gemeindeverwaltung konnte die Digitalisierung weiter vorangetrieben werden. In diesem Jahr sind die neuen IT-Programme in Betrieb genommen worden. Sie ermöglichen effizientere Arbeitsprozesse und erlauben eine weitgehend papierlose Geschäftsverwaltung und Finanzbuchhaltung. Ein elektronisches Raumreservationssystem soll im Jahr 2023 eingeführt werden.

Eine solide Finanzlage ist die Voraussetzung, um solche Investitionen stemmen zu können. Per Ende 2022 wird die Gemeinde Jonen erstmals seit dem Jahr 2015 ohne Schulden dastehen, und dies trotz der ersten Steuerfusssenkung seit dem Jahr 2006. Dieser gesunden finanziellen Basis gilt es Sorge zu tragen, zumal nicht absehbar ist, ob in den kommenden Jahren zusätzliche Kosten (etwa im Gesundheits-, Sozial- und im Asylbereich) auf die Gemeinden zukommen werden. Der Gemeinderat wird deshalb auch in Zukunft an seiner steten und verlässlichen Finanzpolitik festhalten.

Zwangsläufig anpassen musste sich der Gemeinderat in diesem Jahr im Schulbereich, da zu Jahresbeginn die Schulpflegen abgeschafft und deren Aufgaben und Verantwortlichkeiten dem Gemeinderat übertragen worden sind. Die neuen Führungsstrukturen, in denen die Schulleitung für das operative Tagesgeschäft zuständig ist und der Gemeinderat die strategische Verantwortung trägt, haben sich gut eingespielt und bewährt. Sie bedeuten für den Gemeinderat – insbesondere für die Ressortverantwortliche – jedoch einen zusätzlichen Arbeitsaufwand. Da der langjährige Schulleiter Walter Koch im nächsten Sommer pensioniert wird, war der Gemeinderat auch bei der Suche nach dessen Nachfolger gefordert. In Zusammenarbeit mit dem Vorstand der Kreisschule Kelleramt ist es gelungen, frühzeitig mit dem kürzlich an dieser Stelle vorgestellten Stefan Späni eine qualifizierte, motivierte und führungsstarke Persönlichkeit für diese anspruchsvolle Stelle zu gewinnen.

Im Herbst 2022 musste die Gesamtrevision der Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland zum zweiten Mal öffentlich aufgelegt werden. Grund dafür waren die erheblichen Änderungen, die infolge zahlreicher Einwendungen vorgenommen wurden. Während der zweiten Auflage sind wiederum Einwendungen eingereicht worden, deren Bereinigung momentan im Gange ist. Einwendungsverhandlungen haben bereits stattgefunden. Das Ziel des Gemeinderates ist, mit allen Einwendern eine Einigung zu finden und die Vorlage anschliessend der Gemeindeversammlung im nächsten Jahr zur Beschlussfassung zu unterbreiten.  

Am Ende dieses ereignisreichen und intensiven Jahres danken wir unserer Bevölkerung für die konstruktive und angenehme Zusammenarbeit. Gemeinderat und Mitarbeiter der Gemeinde werden Ihnen auch im neuen Jahr nach bestem Wissen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Für die kommenden Festtage und das neue Jahr wünschen wir unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern alles Gute, beste Gesundheit und viel Erfolg.

Gemeinderat Jonen