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Aktuelles Archiv

Dezember 2025

Mitteilung vom:


Eine der zahlreichen Besonderheiten der Schweiz ist ihr föderaler Staatsaufbau. Indem möglichst viele staatliche Aufgaben an die untersten Verwaltungseinheiten (Kantone und Gemeinden) übertragen werden, bieten sich dem Bürger weltweit einzigartige Einflussmöglichkeiten auf lokale Fragestellungen und Projekte. Nirgends ist das Mitspracherecht der Bevölkerung über die Verwendung ihrer Steuermittel grösser als in den Gemeinden. Im Kontrast zu diesen stark ausgeprägten politischen Rechten steht eine Teilnahmequote von lediglich 6 bis 7 % der Stimmberechtigten an den Gemeindeversammlungen. Mit der erstmaligen Durchführung der Gemeindeversammlung in Form einer «Landsgemeinde» auf dem Dorfplatz im Mai 2025 verfolgte der Gemeinderat das Ziel, die Lokalpolitik noch näher zur Bevölkerung zu bringen. Dass trotz widrigen Witterungsbedingungen eine überdurchschnittlich hohe Anzahl von 163 Teilnehmern (10.4 %) – die zweithöchste in der Geschichte der Joner Gemeindeversammlungen – die Landsgemeinde besuchte, zeugt vom Erfolg des Vorhabens. Die erneute Durchführung einer Landsgemeinde zu einem späteren Zeitpunkt – dannzumal mit hoffentlich besserem Wetter – ist nicht ausgeschlossen. 

Ebenso ist erfreulich, dass sämtliche vakanten Sitze für die Gemeindebehörden und Kommission im Rahmen der Gesamterneuerungswahlen für die Legislaturperiode 2026/29 im ersten Wahlgang besetzt werden konnten. Eine funktionierende Demokratie setzt voraus, dass sich genügend Personen für diese Ämter zur Verfügung stellen und ihre Fähigkeiten und ihr Wissen zu Gunsten der Allgemeinheit einsetzen. Wo Positionen unbesetzt bleiben, wird früher oder später eine Zusammenlegung mit anderen Gemeinden zum Thema – mit der Folge, dass sich die Politik weiter von den Bürgern entfernen würde. Eine solche Entwicklung gilt es zu verhindern. Jeder Einsatz zählt. Zum Milizsystem gehört, dass die kommunalen Ämter nebenberuflich ausgeübt werden. Viele Personen engagieren sich in ihrer Freizeit für das Dorf und die Gemeinschaft, sei es in politischen Ämtern oder aber auch in Vereinen, Organisationen, bei der Organisation von Anlässen oder als Helfer bei Veranstaltungen. Ihnen allen gebührt Anerkennung und ein grosses Dankeschön für ihr Engagement und ihre Arbeit. 

Die Legislatur 2022/25 neigt sich dem Ende entgegen. Einige grössere Projekte konnten im ausklingenden Jahr abgeschlossen werden: Der gut gelungene Umbau der Bushaltestelle Taverne nach dem Behindertengleichstellungsgesetz mit der Verlegung des Fussgängerstreifens, die Sanierung der Werkleitungen in der Mühlematt und in der Obschlagenstrasse, die Neugestaltung eines Raumes für die Tagesstrukturen, der Neubau eines Kinderhortgebäudes sowie die Montage von Photovoltaikanlagen auf den Schulhäusern Titlis und Pilatus. Das Jugendfest im Juni mit dem Zirkus Balloni und zahlreichen Attraktionen wird den Kindern und Besuchern noch lange in Erinnerung bleiben. Die Planung wesentlicher Vorhaben wurde vorangetrieben, namentlich jene für den Neubau eines Wasserreservoirs sowie für die Gesamtsanierung von Mehrzweckhalle und Gemeindehaus. Die Realisierung dieser Grossprojekte steht in den nächsten beiden Jahren an. Darüber hinaus haben mit den Verantwortlichen des Kantons die Startsitzungen für die Revitalisierung des untersten Bachabschnitts sowie für die Umverlegung der Litzistrasse (K405) auf den Chriesiweg stattgefunden. Da die Erarbeitung von Vorprojekt und Bauprojekt erfahrungsgemäss einige Zeit in Anspruch nimmt, ist mit einer Umsetzung dieser Projekte nicht vor Ende des Jahrzehnts zu rechnen. Unterstützen Sie den Gemeinderat und die Mitarbeiter der Verwaltung auch im neuen Jahr. Sagen Sie uns auch, wo es noch etwas zu tun gibt. Damit zeigen Sie Ihr Interesse an unserer Gemeinde und unserer gemeinsamen Zukunft. 

Herzlichen Dank für Ihr Vertrauen in die Gemeinde und die gute Zusammenarbeit im vergangenen Jahr. Wir wünschen allen unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern eine besinnliche und erholsame Weihnachtszeit und alles Gute im neuen Jahr.

Gemeinderat Jonen

November 2025

Mitteilung vom:


An der konstituierenden Sitzung vom 24. November 2025 hat der Gemeinderat die Ressortverteilung für die Legislaturperiode 2026/2029 vorgenommen. Die bisherigen Gemeinderatsmitglieder führen ihre Ressorts grundsätzlich weiter. Der neu gewählte Gemeinderat Franz Odermatt übernimmt das Ressort «Bau und Planung, Immobilien Einwohnergemeinde». In gewissen Bereichen wurden kleinere Anpassungen vorgenommen.

Für die Legislaturperiode 2026/2029 gilt folgende Ressortverteilung:

  • Ackermann Philipp, Gemeindeammann: Präsidiales, Finanzen und Ressourcen, Ortsbürgergemeinde;
  • Brodbeck Dieter, Vizeammann: Technik, Schutz und Sicherheit, Spezialfinanzierungen (Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Abfallwirtschaft), Verkehr;
  • Haas Doris, Gemeinderätin: Bildung und Sport;
  • Huber Julia, Gemeinderätin: Kultur, Gesundheit und Soziales, Natur und Umwelt;
  • Odermatt Franz, Gemeinderat: Bau und Planung, Immobilien Einwohnergemeinde.

Eine detaillierte Ressortliste kann ab 1. Januar 2026 bei den Zentralen Diensten oder über das Internet bezogen werden.

Mitteilung vom:


Der Gemeinderat hat an seiner konstituierenden Sitzung vom 24. November 2025 für die Legislaturperiode 2026/2029 die Kommissionen neu bestellt. Folgende Wahlen und Wiederwahlen wurden vorgenommen:

Ortsbildkommission
Odermatt Franz, neu
Honegger Karl, bisher
Marti Andreas, bisher
Odermatt Ivo, bisher
Rohner Niklaus, bisher

Vorstand Feuerwehr Oberlunkhofen-Jonen (2 Vertreter Gemeinderat Jonen)
Brodbeck Dieter, bisher
Odermatt Franz, neu

Vorstand Forstbetrieb Kelleramt ( 2 Vertreter Gemeinderat Jonen)
Huber Julia, neu
Wiederkehr Jakob, bisher

Landwirtschaftskommission
Huber Julia, bisher
Haas Robert, bisher
Wiederkehr Jakob, bisher
Huber Bruno, bisher
Odermatt Adrian, neu

Ortsbürgerkommission
Ackermann Philipp, bisher
Huber Urs, bisher
Rüttimann Jürg, bisher
Savoy Caroline, bisher
Tardy Katja, neu

Kulturkommission
Huber Julia, neu
Alleyne Arnulfo, neu
Bless Peter, neu
Haitz Dominik, neu
Hilhorst Marco, neu
Riva Franziska, neu
Weber Marguerite, neu

Alle voll- und nebenamtlichen Angestellten und Funktionäre erfüllen ihren Dienst nach der ab 1. Januar 2018 geltenden Personalgesetzgebung gestützt auf Anstellungsverträge, und dies entweder im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, im privatrechtlichen Dienstverhältnis (Einzelarbeitsvertrag nach Art. 319 ff. OR) oder im privatrechlichen Anstellungsverhältnis (Auftragsverhältnis nach Art. 394 ff. OR) und sind daher nicht (mehr) für jede Legislaturperiode neu zu bestätigen.

Mitteilung vom:


Der Gemeinderat hat die Terminplanung 2026 abgeschlossen. Nachfolgend die wichtigsten Daten, die für die Bevölkerung von besonderem Interesse sind:

Montag, 11. Mai Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung
Mittwoch, 10. JuniSeniorenreise
Samstag, 1. AugustBundesfeier (mit Veröffentlichung des neuen Jonen-Buchs)
Sonntag, 16. AugustOrtsbürgerfest
Fr./Sa., 21./22. AugustFeuerwehrfest
Montag, 9. November Einwohnergemeindeversammlung
Freitag, 13. NovemberOrtsbürgergemeindeversammlung
Mittwoch, 2. DezemberSeniorenadventsfeier

September 2025

Mitteilung vom:


Stimmberechtigte: 1570; ungültige briefliche Stimmabgaben: 12; Stimmbeteiligung: 42.8 % (vor 4 Jahren betrug sie 48.8 %):

A) Gemeinderat

Gültige Wahlzettel: 637. Gültige Stimmen: 3185. Absolutes Mehr: 291 (Formel absolutes Mehr: Gesamtzahl gültiger Stimmen durch Sitzzahl 5, Ergebnis halbieren, nächsthöhere Ganzzahl = absolutes Mehr).

Gewählt sind:

  • Ackermann Philipp (bisher) mit 610 Stimmen
  • Brodbeck Dieter (bisher) mit 561 Stimmen
  • Haas Doris (bisher) mit 533 Stimmen
  • Huber Julia (bisher) mit 558 Stimmen
  • Odermatt Franz (neu) mit 569 Stimmen

Auf Vereinzelte entfielen 76 Stimmen. Vereinzelt leere Stimmen (leere Linien) waren 278 zu verzeichnen.

B) Gemeindeammann

Gültige Wahlzettel/Stimmen: 622. Absolutes Mehr: 312. Gewählt ist Ackermann Philipp (bisher) mit 588 Stimmen.

C) Vizeammann

Gültige Wahlzettel/Stimmen: 593. Absolutes Mehr: 297. Gewählt ist Brodbeck Dieter (bisher) mit 510 Stimmen.

Nachdem alle Wahlen zustande gekommen sind, findet kein 2. Wahlgang statt.

Wahlbeschwerden (§§ 66 ff. GPR) sind innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tage nach der Veröffentlichung des Wahlergebnisses im amtlichen Publikationsorgan (Ablauf: Montag, 6.10.2025) beim Departement Volkswirtschaft und Inneres einzureichen (§§ 68 und 71 Abs. 2 GPR in Verbindung mit § 2 Abs. 1 lit. a Ziff. 11 der Delegationsverordnung). Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt darstellen. Eine Beschwerde hat nur aufschiebende Wirkung, wenn diese von der Beschwerdeinstanz auf Antrag oder von Amtes wegen angeordnet wird (§ 70 GPR).

Protokoll der Gemeinderats-, Gemeindeammann- und Vizeammann-Wahl vom 28. September 2025

August 2025

Mitteilung vom:


Der Strompreis in Jonen sinkt nächstes Jahr. 

Der Stromtarif setzt sich aus den drei Komponenten Energie, Netznutzung und allgemeine Abgaben zusammen. 

  • Der Energiepreis sinkt von 19.95 Rp./kWh auf 13.49 Rp./kWh (-32.38%);
  • Der Netzpreis sinkt von 9.31 Rp./kWh auf 8.645 Rp./kWh (-7.14%), durch Verlagerung auf die fixen Grundgebühren;
  • Die allgemeinen Abgaben ändern von 3.08 Rp./kWh auf 3.03 Rp./kWh (-1.62%). 

Dies ergibt einen gesamten Strompreis von 25.165 Rp./kWh (exkl. MWST) für das Jahr 2026, von bisher 32.34 Rp./kWh (-22.19%).

Gemäss Beschluss der Generalversammlung erfolgt neu eine Differenzierung beim Anschlusspreis nach Anschlussgrösse. Bisher lag dieser bei pauschal Fr. 15.–/Mt.

  • neu bis 25 Ampere (A): Fr. 12.–/Mt.
  • über 25 A bis 80 A: Fr. 20.–/Mt.
  • über 80 A: Fr. 40.–/Mt.
  • zudem muss der Messtarif separat ausgewiesen werden, dieser beträgt Fr. 6.–/Mt.

Die Umstellung erfolgt aufgrund des starken Photovoltaik-Zubaus, damit eine verursachergerechte Beteiligung an den Netzkosten gewährleistet ist.

Die Energiebeschaffung erfolgt für 2026 zusammen mit dem Energiepool Freiamt, tranchiert über drei Jahre im Voraus.

Für die Energierücklieferung ist ein Einheitstarif von 7 Rp./kWh mit Zusatzvergütung für die Abnahme der Herkunftsnachweise von 1 Rp./kWh vorgesehen. 

Geplant ist die Einführung eines „Dorfstrom“-Wahltarifs basierend auf dem neuen LEG-Modell (Lokale Elektrizitätsgemeinschaften), bei dem lokal produzierter PV-Strom direkt vermarktet wird – mit besseren Konditionen für die beteiligten Verbraucher und Produzenten.

Das aktuelle Tarifblatt 2026 ist einsehbar unter https://elektra-jonen.ch/tarife

Für Fragen wenden Sie sich bitte an den Präsidenten Roland Di Gregorio, unter roli.digregorio@bluewin.ch

April 2025

Mitteilung vom:


Am 1. April 2025 trat das revidierte kantonale Energiegesetz in Kraft. Es bringt neue Anforderungen an den Heizungsersatz, die Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien. Für den Vollzug der Bau- und Energiegesetzgebung sind die Standortgemeinden zuständig. Sind Sie gerade dabei, ein Bauvorhaben zu planen oder steht in den kommenden Jahren eines an? Dann informieren Sie sich frühzeitig über die Möglichkeiten und die neuen Vorgaben. 

Nutzen Sie dafür ebenfalls das Beratungsangebot der energieberatungAARGAU. Lassen Sie sich von Fachexperten zu den neuen Vorschriften sowie zu möglichen Lösungen für Gebäudehülle und Gebäudetechnik beraten, bevor Sie Massnahmen umsetzen. Eine energetische Modernisierung sollte stets mit einer gründlichen Analyse des baulichen und energetischen Zustands Ihres Hauses beginnen. 

Nutzen Sie das Förderprogramm Energie für die Umsetzung energetischer Massnahmen. Gefördert werden unter anderem Beratungen, Verbesserungen der Gebäudehülle, der Ersatz fossiler und elektrischer Heizungen sowie Sanierungen und Ersatzneubauten nach Minergie-Standard. Finanziert durch die CO₂-Abgabe und kantonale Beiträge, trägt das Programm wesentlich zum Klimaschutz bei. Wichtig: Fördergesuche müssen vor Baubeginn eingereicht werden.

Die wichtigsten gesetzlichen Neuerungen im Überblick:

  • Elektro-Wassererwärmer dürfen nicht mehr ausschliesslich direktelektrisch ersetzt werden.
  • Bei Neubauten muss nur noch das Warmwasser nach Verbrauch erfasst und abgerechnet werden.
  • Auch bei einem 1:1-Ersatz eines fossilen Wärmeerzeugers ist ein Kostennachweis erforderlich.
  • Beim Heizungsersatz in Wohnbauten darf der Anteil nichterneuerbarer Energie maximal 90 % betragen.
  • Für Gebäude mit elektrischer Widerstandsheizung muss innert fünf Jahren ein GEAK Plus erstellt werden.
  • Für den Ersatz von Heizungen und Elektroboilern wird eine Meldepflicht eingeführt.

März 2025

Mitteilung vom:


Der ehemalige Gemeindeschreiber Arnold Huber arbeitet bereits seit einiger Zeit an einem Buch über die Gemeinde Jonen, welches das "Joner Buch" (1991) von Pfarrer Walter Bürgisser ablösen wird. Das Manuskript ist weit fortgeschritten, und die Veröffentlichung ist zur Bundesfeier 2026 geplant. Das Buch zeichnet nach, wie Jonen durch mutige Entscheidungen und das Engagement seiner Einwohner zu dem lebendigen Ort wurde, der er heute ist. Eine Redaktionskommission, bestehend aus dem Gemeindeammann und Mitarbeitenden der Verwaltung, hat mit dem Korrektorat begonnen und wird es bis Ende Jahr abschliessen. Marguerite Weber Bless, Autorin früherer Dorfführer, ist ebenfalls Teil der Kommission und koordiniert die Detailarbeit an den Bildern. In Kürze wird sie gezielt auf Einwohnerinnen und Einwohner zugehen, um noch fehlende Fotos zu den ausgewählten Themen und Objekten zu sammeln.

Haben Sie unabhängig davon weitere Fotos, die zum Jonen Buch passen? Dann wenden Sie sich gerne per E-Mail wahlweise an kundendienst.einwohner@jonen.ch, Angela Nef (Gemeindeschreiber-Stv.), 056 649 92 82, oder an altefotos@bluewin.ch, Marguerite Weber Bless, 056 634 17 81. In den kommenden Wochen und Monaten werden zudem – je nach Wetterbedingungen –zahlreiche Objekt- und Drohnenaufnahmen gemacht. Frau Weber Bless begleitet den Fotografen. Bitte ermöglichen Sie ihnen bei Bedarf den Zugang zu Ihrem Grundstück. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.

Februar 2025

Mitteilung vom:


Aus der Erfolgsrechnung 2024 der Einwohnergemeinde Jonen ergeht ein operativer Ertragsüberschuss von Fr. 1 127 908.–. Der Überschuss liegt damit gut 1 Mio. Franken über dem budgetierten Wert. Zurückzuführen ist dies auf Mehreinnahmen aus Steuern im Betrag von Fr. 580 911.–, welche damit um Fr. 455 183.– über dem Vorjahreswert ausfallen. Ebenfalls wurde im Frühjahr die revidierte Nutzungsplanung nach neunjähriger Planungszeit rechtskräftig. Dadurch wurden gemeindeeigene Grundstücke - nach Abzug der Mehrwertabgaben - um Fr. 391 860.– aufgewertet.

Aus der Investitionsrechnung ergehen Ausgaben von Fr. 279 368.– in die Umrüstung der Strassenbeleuchtung auf LED, welche nun im gesamten Dorf umgesetzt ist. Ebenfalls hat die Sanierung der Chäppelistrasse bislang Kosten von Fr. 135 272.– ausgelöst, wobei zu beachten ist, dass der Einbau des Deckbelags im Jahr 2025 erfolgen wird. Abschliessend hat der Kanton die Schlussrechnung für den Hochwasserschutz im Dorf im Umfang von Fr. 93 315.– gestellt. Dieses umfassende Projekt, bei welchem sich die Gemeinde mit Fr. 1 717 442.– beteiligt hat, wird an der nächsten Gemeindeversammlung abgerechnet werden können. In die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung wurden Fr. 330 705.– investiert, indem Projekte wie die Sanierung der Chäppelistrasse, Leitungserneuerung Waldhütte-Litzi umgesetzt wurden und die Planung für den Neubau des Wasserreservoirs Dorf sowie für die Generelle Entwässerungsplanung (GEP 2) vorangeschritten sind. Die Wasserversorgung weisst per Ende 2024 ein Nettovermögen von Fr. 606 325.– und die Abwasserbeseitigung eines von Fr. 851 740.– aus.

Durch Nettoeinnahmen von total Fr. 951 332.– aus der Investitionsrechnung, welche durch buchhalterische Anpassungen infolge der Rechtskraft der Nutzungsplanung ausgelöst wurden, und dank einer Selbstfinanzierung von Fr. 3 155 377.– aus der Erfolgsrechnung konnte im Berichtsjahr ein Finanzierungsüberschuss von Fr. 4 106 709.– erreicht werden. Die Einwohnergemeinde Jonen weist damit per Ende 2024 ein Nettovermögen von Fr. 6 807 999.– aus, was pro Einwohner Fr. 2 888.– entspricht. Diese Vermögenslage bietet eine stabile Grundlage für die in den kommenden Jahren anstehenden Investitionen in die Infrastruktur.

Steuern

 Rechnung 2024Budget 2024Rechnung 2023
Einkommens- und Vermögenssteuern

7 353 308

6 850 000

6 915 052

Quellensteuern

67 024

50 000

66 096

Aktiensteuern

234 973

200 000

252 856

Abschreibungen

19 127

20 000

-7 424

Eingänge abgeschriebene Steuern

3 798

5 000

1 361

Nachsteuern und Bussen

10 384

5 000

12 910

Grundstückgewinnsteuern

124 688

150 000

110 628

Erbschafts- und Schenkungssteuern

29 501

5 000

18 116

Total Steuern

7 804 547

7 245 000

7 384 443

Mit einem Steuerfuss von 87 % konnten im Berichtsjahr Einkommens- und Vermögenssteuern von Fr. 7 353 308.– in Rechnung gestellt werden. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einer Zunahme von Fr. 438 256.– oder 6 %.

Die Steuerausstände per Ende 2024 betragen 8.4 %, wobei 4.7 % der Sollstellung in Verzug mit Zahlungen sind. Der kantonale Durchschnitt beträgt 14.5 %. Die effektiven Abschreibungen betragen 0.20 %. Hier beträgt der kantonale Durchschnitt 0.30 %.