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Aktuelles

August 2026

Mitteilung vom:


Rund 350 Besucherinnen und Besucher folgten am 1. August bei bestem sommerlichem Wetter der Einladung zur Bundesfeier und zur Erstpräsentation des neuen Jonen-Buchs auf dem Schulhausplatz. Der Gemeinderat dankt allen Besuchern sowie im Speziellen dem Buchautor und ehemaligen Gemeindeschreiber Arnold Huber für die gehalt- und humorvollen Einblicke in sein beeindruckendes Werk. Ein grosses Dankeschön geht auch an den Landfrauenverein für die Organisation und die Führung der Festwirtschaft und an den Musikverein für die feierliche musikalische Umrahmung. Sie und alle Helfer vor und hinter der Kulisse haben mit ihrem wertvollen Beitrag zu einer gemütlichen Bundesfeier verholfen.

Im Übrigen dankt der Gemeinderat der ganzen Bevölkerung für die strikte Einhaltung des Feuer- und Feuerwerkverbots am 1. August und das Verständnis dafür. Das Feuerverbot gilt weiterhin bis auf Widerruf.

Mitteilung vom:


Ab dem am Montag, 10. August beginnenden Schuljahr 2026/2027 werden die Tagesstrukturen wie folgt angeboten:

Montag / Dienstag / Donnerstag:   Frühbetreuung, Mittagstisch, Randstundenbetreuung

Für Mittwoch und Freitag sind nicht genügend Anmeldungen eingegangen. Aus diesem Grund können an diesen beiden Tagen im 1. Semester keine Betreuung angeboten werden.

Mitteilung vom:


Am 27. September 2026 gelangen folgende Vorlagen zur Volksabstimmung:

Bund

  1. Volksinitiative "Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)";
  2. Volksinitiative "Für eine sichere Ernährung – durch Stärkung einer nachhaltigen inländischen Produktion, mehr pflanzliche Lebensmittel und sauberes Trinkwasser (Ernährungsinitiative)"

Auf kantonaler und kommunaler Ebene gelangen keine Vorlagen zur Abstimmung.

Mitteilung vom:


Voranzeige: Die Reussbrücke Werd wird durchgehend vom Montag, 31. August 2026, 05.00 Uhr bis Freitag, 9. Oktober 2026, 21.00 Uhr für jeglichen Motorfahrzeugverkehr, für Zweiradverkehr sowie für Fussgänger gesperrt. Es besteht für die Dauer der Baustelle eine signalisierte Umleitung.

Die zunehmende Verkehrsbelastung hat Auswirkungen auf die Reussbrücke Werd, wie Untersuchungen zutage brachten. Nicht nur die Fahrbahn hat Risse, sondern auch das Widerlager der Brücke bedarf einer umfassenden Sanierung. Die Arbeiten werden nun in Angriff genommen.

Die Gemeinde Rottenschwil, auf deren Gemeindegebiet sich die Brücke befindet, bittet die Verkehrsteilnehmer um Nachsicht für die unvermeidliche Verkehrsbehinderung und dankt für das Verständnis.

Mitteilung vom:


35 Jahre nach der Herausgabe der 2. Auflage der Joner Dorfchronik von Pfr. Walter Bürgisser erschien pünktlich zur Bundesfeier 2026 das neue Buch von Arnold Huber: «Jonen – Mit Mut und Weitsicht zum Erfolg». Der langjährige ehemalige Gemeindeschreiber erarbeitete in etwas mehr als zwei Jahren mit akribischer Recherche, unermüdlichem Einsatz und dank seiner herausragenden Kenntnis der Entwicklung unserer Gemeinde ein rund 230 Seiten umfassendes Werk. Darin beschreibt der Autor den Weg der Gemeinde Jonen von einem ruhigen Bauerndorf zu einer modernen Wohngemeinde. Er legt besonderen Wert auf die Veränderungen der letzten Jahrzehnte und verbindet historische Ereignisse mit aktuellen Entwicklungen, um ein umfassendes Bild der Gemeinde zu vermitteln. Zahlreiche historische und neue Bilder ergänzen die sorgfältig recherchierten Texte und geben einen Einblick in die Geschichte von Jonen.

Das Buch ist seit dem 1. August 2026 bei der Gemeindeverwaltung und im Volg Jonen zum Preis von Fr. 48.– erhältlich. Auf Wunsch wird es auch verschickt: Das Buch kann ab 1. August 2026 mittels Bestellformular oder per E-Mail an zentrale.dienste@jonen.ch bestellt werden.

Juli 2026

Mitteilung vom:


Kanton erhöht die Gefahrenstufe auf Stufe 5 "sehr grosse Waldbrandgefahr"

Die Verantwortlichen der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) und des Kantons haben nach einer Neubeurteilung die Gefahrenstufe für Waldbrandgefahr auf die Stufe 5 von 5 erhöht (sehr grosse Waldbrandgefahr). Das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) verfügt per Dienstag, 28. Juli, 12.00 Uhr, ein absolutes Feuerverbot im Freien. Dieses umfasst auch ein Feuerwerksverbot im Kantonsgebiet. Auch Höhen- und 1.-August-Feuer werden angesichts der weiter ansteigenden Trockenheit verboten.

Ausbleibende Niederschläge und anhaltende Trockenheit

Die ausbleibenden Niederschläge sowie die anhaltende Trockenheit verschärfen die Gefahr für Wald- und Flurbrände. In den kommenden Tagen ist mit stetig steigenden Temperaturen zu rechnen. Das Verbot ist notwendig, weil Böden, Felder, Bäume und Büsche ausgetrocknet sind und sich die Brandgefahr weiter erhöht hat. Es bleibt bis auf Widerruf in Kraft und wird erst nach ausreichenden Niederschlägen wieder aufgehoben. 

Die Bevölkerung wird deshalb angewiesen, folgende Vorsichtsmassnahmen strikte einzuhalten:

  • Kein Feuern im Freien, auch nicht im eigenen Garten.
  • Kein Abbrennen von Feuerwerk, auch kein Kleinfeuerwerk (Zuckerstöcke und Ähnliches).
  • Keine brennenden Raucherwaren und Zündhölzer wegwerfen.

Erlaubt ist weiterhin das Grillieren mit Gas- und Elektrogrills, solange man auf mögliche Brandrisiken in der Umgebung achtet. 

Durch verantwortungsbewusstes Verhalten trägt die Bevölkerung dazu bei, Brände zu verhindern.

Mitteilung vom:


Bauherrschaft und Grundeigentümer
Hug Patrick und Karin, Dorfstrasse 18, Jonen

Bauprojekt
Installation Luft-Wasser-Wärmepumpe mit Aussenaufstellung

Standort
Parz. 324 an der Dorfstrasse 18

Planauflage
24. Juli bis und mit 24. August 2026
Die Baugesuchsunterlagen können auf der eBau-Plattform des Kantons Aargau https://ebauportal.ag.ch unter „Bekanntmachung/Auflage“ abgerufen werden.

Einwendungen
Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Jonen schriftlich Einwendung erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevoll­mächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwen­dende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen er diesen anderen Entscheid verlangt. Auf Einwendungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden.

Mitteilung vom:


Der Salt Mobile SA ist die Baubewilligung für den Umbau und die Erweiterung der bestehenden Mobilfunkanlage am Leitungsmast Nr. 128 mit neuen Antennen auf Parz. 539 an der Weingasse erteilt worden.

Mitteilung vom:


Zwischenzeitlich ist die Tempo-30-Zone «Bühl» vollständig signalisiert und somit rechtskräftig. 

Der Gemeinderat bittet die Bevölkerung um Beachtung des neuen Temporegimes und wird die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit bei Bedarf durch Kontrollen überprüfen lassen.