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Aktuelles

August 2025

Mitteilung vom:


Der Strompreis in Jonen sinkt nächstes Jahr. 

Der Stromtarif setzt sich aus den drei Komponenten Energie, Netznutzung und allgemeine Abgaben zusammen. 

  • Der Energiepreis sinkt von 19.95 Rp./kWh auf 13.49 Rp./kWh (-32.38%);
  • Der Netzpreis sinkt von 9.31 Rp./kWh auf 8.645 Rp./kWh (-7.14%), durch Verlagerung auf die fixen Grundgebühren;
  • Die allgemeinen Abgaben ändern von 3.08 Rp./kWh auf 3.03 Rp./kWh (-1.62%). 

Dies ergibt einen gesamten Strompreis von 25.165 Rp./kWh (exkl. MWST) für das Jahr 2026, von bisher 32.34 Rp./kWh (-22.19%).

Gemäss Beschluss der Generalversammlung erfolgt neu eine Differenzierung beim Anschlusspreis nach Anschlussgrösse. Bisher lag dieser bei pauschal Fr. 15.–/Mt.

  • neu bis 25 Ampere (A): Fr. 12.–/Mt.
  • über 25 A bis 80 A: Fr. 20.–/Mt.
  • über 80 A: Fr. 40.–/Mt.
  • zudem muss der Messtarif separat ausgewiesen werden, dieser beträgt Fr. 6.–/Mt.

Die Umstellung erfolgt aufgrund des starken Photovoltaik-Zubaus, damit eine verursachergerechte Beteiligung an den Netzkosten gewährleistet ist.

Die Energiebeschaffung erfolgt für 2026 zusammen mit dem Energiepool Freiamt, tranchiert über drei Jahre im Voraus.

Für die Energierücklieferung ist ein Einheitstarif von 7 Rp./kWh mit Zusatzvergütung für die Abnahme der Herkunftsnachweise von 1 Rp./kWh vorgesehen. 

Geplant ist die Einführung eines „Dorfstrom“-Wahltarifs basierend auf dem neuen LEG-Modell (Lokale Elektrizitätsgemeinschaften), bei dem lokal produzierter PV-Strom direkt vermarktet wird – mit besseren Konditionen für die beteiligten Verbraucher und Produzenten.

Das aktuelle Tarifblatt 2026 ist einsehbar unter https://elektra-jonen.ch/tarife

Für Fragen wenden Sie sich bitte an den Präsidenten Roland Di Gregorio, unter roli.digregorio@bluewin.ch

Mitteilung vom:


Leider hat sich in der Bekanntgabe der angemeldeten Kandidatinnen und Kandidaten für die Gemeinderatswahlen ein Fehler eingeschlichen. Gemeindeammann Philipp Ackermann gehört der FDP an (und ist nicht parteilos wie irrtümlich im letzten Amtlichen Anzeiger geschrieben). 

Wir bitten Sie höflich, diesen Fehler zu entschuldigen.

Mitteilung vom:


Am Montag, 1. September 2025 starten die Bauarbeiten für den am 12. Mai 2025 von der Einwohnergemeindeversammlung genehmigten Neubau eines Kinderhortgebäudes an der Pfäfflerstrasse. Der Holzmodulbau wird von der ortsansässigen Holzfabrik GmbH konstruiert und angeliefert. Gemäss Terminprogramm kann das neue Gebäude im Dezember bezogen werden. 

Bis zum Abschluss der Bauarbeiten ist der privat geführte Kinderhort übergangsmässig in einem Raum im Schulhaus Pilatus untergebracht. 

Mitteilung vom:


Für die vorstehend erwähnten Gesamterneuerungswahlen vom 28. September 2025 sind folgende Kandidatinnen und Kandidaten fristgerecht angemeldet worden:

Gemeinderat (5 Sitze)

  • Ackermann Philipp, 1962, von St. Antoni FR, Panoramaweg 9, FDP, bisher
  • Brodbeck Dieter, 1958, von Liestal BL, Wiesengrundweg 4, parteilos, bisher
  • Haas Doris, 1966, von Jonen AG und Dintikon AG, Maiholzstrasse 2, parteilos, bisher
  • Huber Julia, 1982, von Jonen AG, Mitteldorfstrasse 1, parteilos, bisher
  • Odermatt Franz, 1961, von Dallenwil NW, Gruebstrasse 2, Die Mitte, neu

Gemeindeammann

  • Ackermann Philipp, 1962, von St. Antoni FR, Panoramaweg 9, FDP, bisher

Vizeammann

  • Brodbeck Dieter, 1958, von Liestal BL, Wiesengrundweg 4, parteilos, bisher

Gemeinderat Luigi Alberti (bisher) tritt, wie bereits kommuniziert, nicht zur Wiederwahl an.

Gestützt auf die gesetzlichen Bestimmungen findet für die Mitglieder des Gemeinderats, den Gemeindeammann sowie den Vizeammann im ersten Wahlgang in jedem Fall eine Urnenwahl statt (§ 30b Gesetz über die politischen Rechte GPR).

Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Stimmen für den Gemeindeammann und Vizeammann sind, unabhängig vom Ausgang der Wahl, gültig, wenn diese bei gleichzeitig stattfindender Wahl von Gemeindeammann, Vizeammann und Gemeinderat auf demselben Wahlzettel auch die Stimme als Mitglied des Gemeinderats erhalten (§ 27a Abs. 2 GPR).
 

Mitteilung vom:


Voranzeige: Im Anschluss an den Umbau der Bushaltestelle Taverne und an die Verlegung des Fussgängerstreifens wird im 
Innerortsbereich der Kantonsstrasse K 262 beim Abschnitt Weingasse ein neuer Deckbelag eingebaut. 

Der Einbau ist geplant auf Sonntag, 14. September 2025. Der Einbau dauert den ganzen Tag und erfordert eine Vollsperrung der Strasse bis am Montagmorgen, 05.00 Uhr. Die Durchfahrt durch Jonen ab der Einmündung Dorfstrasse bis Dorfausgang Süd wird am 14. September somit für jeglichen Verkehr gesperrt. Privatfahrzeuge sind rechtzeitig ausserhalb des Arbeitsbereichs zu parkieren. Ersatzparkplätze befinden sich am Urnerweg oder beim Parkplatz Himmelrich an der Obschlagenstrasse. Den betroffenen Anwohnern wird in den nächsten Tagen ein Flyer mit den Detailinformationen in den Briefkasten gelegt.

Die Arbeiten sind vom Wetter abhängig. Es ist vorgesehen, die Bauarbeiten bei Schlechtwetter auf den Sonntag, 
21. September 2025 zu verschieben. 

Für die während den Bauarbeiten – vor allem auch für Anwohner – entstehenden Verkehrsbehinderungen bitten Kanton und 
Gemeinde um Verständnis.

Diese Publikation wird ein weiteres Mal erscheinen im "Amtlichen Anzeiger", Ausgabe vom Donnerstag, 11. September 2025, dannzumal mit näheren Erläuterungen zu den Umfahrungsmöglichkeiten und zur Busumleitung.

Mitteilung vom:


Der Forstbetrieb Kelleramt sucht per 1. Januar 2026 oder nach Vereinbarung zur Ergänzung seines Teams einen Forstwart oder Landschaftsgärtner (60 – 100 %). Voraussetzung für diese Stelle ist eine abgeschlossene Ausbildung als Forstwart, 
Landschaftsgärtner oder eine gleichwertig handwerkliche Ausbildung. 

Hier finden Sie das detaillierte Stelleninserat mit allen weiteren Anforderungen. Wir freuen uns auf Ihre schriftliche Bewerbung bis 20. September 2025 an urs.huber@jonen.ch oder an Forstbetrieb Kelleramt, Schulhausstrasse 3, 8916 Jonen.

Mitteilung vom:


Bauherrschaft und Grundeigentümer
Schmied Patrick und Brandenberger Brigitta, Dorfstrasse 51, Jonen

Bauprojekt
Rückbau Geb. Nr. 198 und Neubau 2-Familienhaus: Projektänderung Garagenanbau

Standort
Parz. 336 an der Dorfstrasse 51 

Planauflage
15. August bis und mit 15. September 2025

Einwendungen
Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Jonen schriftlich Einwendung erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevoll­mächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwen­dende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen er diesen anderen Entscheid verlangt. Auf Einwendungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden.

Mitteilung vom:


Trotz aufgestellten Robidog-Behältern wird der öffentliche Spiel- und Sportplatz am Urnerweg mit unschöner Häufigkeit als Hundeversäuberungsplatz missbraucht. Es macht keine Freude, wenn beim Benützen des Fussballplatzes, beim Spiel auf dem Spielplatz oder beim Spaziergang Kinder und Erwachsene in Hundehäufchen treten. Leider gibt es immer noch Hundehalter, die sich nicht um den Kot ihrer Tiere kümmern. 

Die Gemeinde hat Kontrollen angeordnet und erinnert an die Leinenpflicht auf dem Areal des Spiel- und Sportplatzes. Hundehalter, die inskünftig gegen die Verpflichtung verstossen, Hundekot einzusammeln und in die bereit gestellten Behälter zu deponieren, haben mit Sanktionen gemäss Polizeireglement zu rechnen. 

Die Einwohner werden gebeten, fehlbare Hundehalter der Gemeinde zu melden. Solche Vorkommnisse sind für Jedermann – Hundehalter eingeschlossen – ärgerlich und tragen viel zur Hundefeindlichkeit und zur Verschärfung der gesetzlichen Bestimmungen bei. Der Gemeinderat dankt für Ihre Unterstützung.

Mitteilung vom:


In den der Regionalen Pilzkontrollstelle Jonen angeschlossenen Gemeinden Arni, Islisberg, Jonen, Oberlunkhofen, Ottenbach und 
Unterlunkhofen steht die amtliche Pilzkontrolleurin Pamela Rösch, Feldweg 5, Jonen, den Ratsuchenden wie folgt zur 
Verfügung: 

Montag bis Freitag nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 056 634 14 71), 
Samstag und Sonntag je 17.00 bis 18.00 Uhr. 

Voranzeige Pilzexkursion: Unter der Leitung von Pamela Rösch wird die diesjährige Pilzexkursion am 
Samstag, 4. Oktober 2025 im Joner Wald durchgeführt (bei jeder Witterung). Treffpunkt ist um 14.00 Uhr bei der Waldhütte 
Jonen. Dauer ca. 2 Stunden. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Alle Interessierten sind schon heute herzlich eingeladen, an der Exkursion teilzunehmen.

Mitteilung vom:


Baubewilligungen sind erteilt worden an: 

  • Maurer Rolf, Jonen, für eine Aufdach-Photovoltaikanlage auf Geb. Nr. 589 auf Parz. 909 an der Mattenhofstrasse 3;
  • Prevost David und Eveline, Jonen, für eine Aufdach-Photovoltaikanlage auf Geb. Nr. 590 auf Parz. 908 an der 
    Mattenhofstrasse 5;
  • Stockwerkeigentümergemeinschaft Oberdorfweg 12 und 14, Jonen, für eine Aufdach-Photovoltaikanlage auf den Geb. Nrn. 775 und 776 auf den Parz. 429 und 430 am Oberdorfweg 12 und 14.
Mitteilung vom:


Bei der Gemeindeverwaltung sind folgende Personalmutationen zu verzeichnen:

  • Ruzica Sokcevic aus Bremgarten hat per 1. August ihre Tätigkeit als Gemeindeschreiber-Stv. und Leiterin Soziale Dienste im 80-%-Pensum aufgenommen;
  • Cécile Holdener aus Oberlunkhofen startete ebenfalls am 1. August ihre Aufgabe als stellvertretende Leiterin Finanzen im Teilpensum von 50 %;
  • Elina Huwiler, geb. 2009, wohnhaft in Oberlunkhofen, hat am vergangenen Montag ihre dreijährige Berufslehre als Kauffrau EFZ begonnen;
  • Tanja Koller hat ihre dreijährige Berufslehre als Kauffrau EFZ erfolgreich abgeschlossen und ist aus dem Gemeindedienst ausgetreten;
  • Bereits am 15. Juli hat Céline Membrez aus Schöftland ihre auf drei Monate befristete Anstellung im 30-%-Pensum zur Unterstützung der Abteilung Steuern Jonen-Islisberg aufgenommen.

Gemeinderat, Verwaltung und Schule heissen die neuen Mitarbeiterinnen herzlich willkommen und wünschen ihnen Befriedigung und Erfolg in ihrer Tätigkeit. 

Tanja Koller sei für ihren tollen Einsatz bestens gedankt. Unsere besten Wünsche begleiten sie auf ihrem weiteren Berufs- und Lebensweg.

Mitteilung vom:


Im anstehenden Schuljahr 2025/26 werden die Tagesstrukturen wie folgt angeboten:

Montag / Dienstag / Donnerstag:   Frühbetreuung, Mittagstisch, Randstundenbetreuung

Für Mittwoch und Freitag sind keine Fix-Anmeldungen eingegangen, weshalb im 1. Semester 2025/2026 an diesen beiden Tagen keine Betreuung angeboten wird. 

Mit Beginn des kommenden Schuljahres kann der neue, frisch sanierte Raum im Untergeschoss der Mehrzweckhalle bezogen werden. Ausgestattet mit einer modernen Küche, grosszügigen Kapazitäten und mit direktem Zugang ins Freie bietet der neue Standort den Kindern moderne und altersgerechte Räumlichkeiten für Mittagstisch und Betreuung, die den vielfältigen Ansprüchen der Kinder entsprechen. 

Das Tagesstrukturen-Team bedankt sich für das Vertrauen und freut sich auf das neue Schuljahr.

Mitteilung vom:


Mit dem Regierungsratsbeschluss vom 3. Dezember 2014 wurde die AEW Energie AG verpflichtet, den Geschiebehaushalt beim Kraftwerk Bremgarten-Zufikon (KWBZ) gemäss Art. 43a des Gewässerschutzgesetzes zu sanieren. Hierzu hat die AEW ein Projekt in enger Zusammenarbeit mit dem Kanton Aargau erarbeitet, welches vorsieht, Geschiebe in der Stauwurzel des Kraftwerks zu entnehmen und dieses im Unterwasser wieder in die Reuss zurückzugeben. Die Geschiebeumlagerung findet alle zwei Jahre ab September bis Ende Oktober statt.

Das erarbeitete Projekt mit den Ergänzungen zum Verkehrskonzept wurde mit dem Regierungsratsbeschluss vom 4. Juli 2018 bewilligt. Die ersten drei Geschiebeumlagerungen wurden im Zeitraum September/Oktober 2019, 2021 und 2023 erfolgreich durchgeführt.

Die Stauwurzel beginnt etwa beim Einlauf des Baches Jonen auf dem Gebiet der gleichnamigen Gemeinde. Von der Geschiebeentnahme direkt betroffen ist zudem die Gemeinde Rottenschwil. Die vorgesehenen Entnahmemengen belaufen sich auf 12'000 Kubikmeter.

Die Schüttung erfolgt in der Gemeinde Bremgarten unterhalb des Honeggerwehrs, wo bereits früher Kieszugaben durch den Kanton erfolgten.

Das Geschiebe aus der Stauwurzel wird über Landtransporte mit Lastwagen durch die Gemeindegebiete von Ober- und Unterlunkhofen, Rottenschwil und Bremgarten zur Schüttstelle gebracht. Für den Geschiebetransport werden ca. 1000 volle Lastwagenfahrten benötigt, das sind voraussichtlich 10 Lastwagen, die während rund zwei Wochen im Einsatz sind. Die Vorbereitungsarbeiten starten voraussichtlich am 1. September 2025. Die wesentlichen Transportfahrten für den Geschiebetransport selbst beginnen am 29. September und dauern bis Mitte Oktober 2025. Die Arbeiten im Fluss werden bis Mitte Oktober 2025 und die Wiederinstandstellungs- und Rückbauarbeiten der Installationen bis ca. Ende Oktober 2025 abgeschlossen sein.

Mit folgenden Einschränkungen während den Arbeiten ist zu rechnen:

  • Geschiebeentnahmen in Jonen:
    • Die Zugänglichkeit des Reussufers auf Seite Jonen ist eingeschränkt. Umleitung der Wander- und Radwege. Bitte Umleitungssignalisation beachten.
    • Die Werdstrasse von der Einfahrt Zugerstrasse bis und mit Brücke wird in Abstimmung mit den Gemeinden Jonen, Rottenschwil, Oberlunkhofen, Unterlunkhofen sowie mit dem Kanton Aargau während der Zeiten mit wesentlichen Transportfahrten, also Montag bis Freitag zwischen ca. 07.30 und 17.30 Uhr für den Individualverkehr gesperrt. Die Nutzung durch den landwirtschaftlichen Verkehr ist durchgehend erlaubt. Die Transportfahrzeuge werden bei der Einfahrt in die Zugerstrasse durch einen Verkehrsdienst unterstützt.
    • Auf der Reuss, ab ca. 200 m oberhalb der Geschiebeentnahmestelle bis zur Brücke Werd, sind während dem Zeitraum der Bauarbeiten Flussfahrten in beiden Richtungen nur einseitig und unter erschwerten Bedingungen möglich. Die Baustelle ist mit entsprechenden Schifffahrtssignalen gekennzeichnet. Die Signalisation ist zu beachten.
       
    • Kiesschüttungen in Bremgarten:
      • Die Zugänglichkeit des Waldwegs zwischen Abzweigung zur ARA und Schüttstelle ist für Wegbenutzer eingeschränkt.
      • Auf der Reuss, im Bereich der Schüttstelle, sind während dem Zeitraum der Bauarbeiten Flussfahrten in beiden Richtungen nur einseitig und unter erschwerten Bedingungen möglich. Die Baustelle ist mit entsprechenden Schifffahrtssignalen gekennzeichnet. Die Signalisation ist zu beachten.
         
  • Die massgeblichen LKW-Fahrten beschränken sich auf folgende Zeitdauern:
    • Während den Schulferien (29.9. bis 10.10.2025): Mo. – Fr. von 08.00 bis 17.00 Uhr
    • Ausserhalb der Ferienzeit (sofern nötig): Mo. – Fr. von 09.00 bis 17.00 Uhr
    • Die Schüttungen in Bremgarten werden während der Mittagspause (12.00 bis 13.00 Uhr) eingestellt.

Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme.

 

Juli 2025

Mitteilung vom:


Am 28. September 2025 gelangen folgende Vorlagen zur Volksabstimmung:

A) Bund

  1. Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2024 über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften;
  2. Bundesgesetz vom 20. Dezember 2024 über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Gesetz, BGEID).

B) Gemeinde Jonen

Auf kommunaler Ebene finden die Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2026/2029 statt (Wahl des Gemeinderates, des Gemeindeammanns und des Vizeammanns sowie der Urnenwahl unterliegende Kommissionswahlen). 

Auf kantonaler Ebene gelangen keine Vorlagen zur Abstimmung.

 

Mitteilung vom:


Zur Einhaltung der Ruhezeiten über den Mittag sowie an Sonn- und Feiertagen wird auf folgende Punkte des Polizeireglements der Gemeinde Jonen aufmerksam gemacht:

In den Wohngebieten ist von 12.00 bis 13.00 Uhr und von 20.00 bis 07.00 Uhr (samstags ab 18.00 Uhr) sowie ganztags an Sonn- und Feiertagen das Arbeiten mit Lärm verursachenden Geräten (z. B. Rasenmähen, Hämmern, Fräsen, Bohren, Betrieb von Baumaschinen usw.) untersagt. 

Von 22.00 bis 07.00 Uhr ist im Freien, in schlecht isolierten Räumen oder bei offenem Fenster jeglicher Lärm, der den Schlaf der Mitmenschen stören könnte, verboten. Ausgenommen sind Kirchen- und Weideglocken, Arbeiten zur kurzfristigen Behebung eines Notstandes sowie wetterbedingt dringende Arbeiten durch Landwirtschafts- und Gemüsebaubetriebe. Der Gemeinderat kann Ausnahmen bewilligen.

Lautsprecher, Megaphone und andere Verstärkungsanlagen dürfen im Freien nur mit Bewilligung des Gemeinderats verwendet werden. Musikanlagen sind auf Zimmerlautstärke einzustellen. 

Bitte beachten Sie zudem die Öffnungszeiten auf dem Spiel- und Sportplatz (Mittagsruhe 12.00 bis 13.00 Uhr) sowie die weiteren Vorschriften: Die Benützer dürfen keinen übermässigen Lärm verursachen. Jede unnötige Belästigung der Nachbarschaft ist zu vermeiden. Das Verwenden von Beschallungsanlagen (Radio, Verstärker) ist den Schulen, den Vereinen und den Veranstaltern von Anlässen vorbehalten, und zwar werktags längstens bis 22.00 Uhr, bzw. sonntags bis 18.00 Uhr für Vereine. Andere Lärmquellen sind untersagt.

Das Abbrennen von Feuerwerk ist ohne besondere Bewilligung nur an Silvester/Neujahr, während der Fasnacht und an der Bundesfeier unter Beachtung aller erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen gestattet. Der Gemeinderat kann Ausnahmen bewilligen.

Widerhandlungen gegen diese Vorschriften können vom Gemeinderat mit Geldbussen bis zu Fr. 2‘000.– bestraft werden.

Juni 2025

Mitteilung vom:


Die warmen Sommermonate läuten die Hochsaison verschiedener invasiver Neophyten oder giftiger Pflanzen ein. 

Die aktuell blühenden Neophyten, das Einjährige Berufkraut und das Kanadische Berufkraut, bilden ein riesiges Reservoir an flugfähigen Samen und können sich daher rasch und weit verbreiten. Ebenfalls problematisch ist zurzeit das zwar einheimische, aber giftige Jakobs-Kreuzkraut. 

Wer solche Pflanzen in seinem Garten findet, wird gebeten, diese auszureissen. Die Pflanzen können kostenlos mit dem Neophytensack entsorgt werden. Solche Säcke können beim Kundendienst Einwohner der Gemeinde Jonen bezogen und an den gleichen Orten wie der Hauskehricht für die Abholung durch die Kehrichtabfuhr deponiert werden. 

Auf unserer Homepage www.jonen.ch sind unter der Rubrik Aktuelles Merkblätter mit weiteren Hinweisen zu den Pflanzen und deren Bekämpfung aufgeschaltet.

Mai 2025

Mitteilung vom:


Im Rahmen der Gesamterneuerungswahlen sind auch in Jonen die Ämter neu zu besetzen. Folgende Behörden- und Kommissionsmitglieder haben bekannt gegeben, dass sie sich bei den Gemeindewahlen im Herbst für die neue Amtsperiode 2026/2029 nicht mehr zur Wahl stellen werden:

  • Alberti Luigi als Mitglied des Gemeinderates (8 Jahre; dazu 21 Jahre als Mitglied bzw. Präsident der Ortsbildkommission)
  • Lang Daniel als Mitglied und Präsident der Finanzkommission (17 ½ Jahre)
  • Grau Roger als Mitglied der Finanzkommission (5 Jahre)
  • Saner Marlen als Mitglied der Finanzkommission (4 Jahre)
  • Altoè Walter als Mitglied und Präsident der Steuerkommission (16 Jahre)
  • Inderbitzin Jeannette als Ersatzmitglied der Steuerkommission (8 Jahre)

Sodann sind per 31.12.2025 folgende Rücktritte eingereicht worden:

  • Huber Willy als Mitglied der Ortsbürgerkommission (20 Jahre)
  • Rüttimann Pius als Mitglied der Landwirtschaftskommission (36 Jahre)

Allen austretenden Behörden- und Kommissionsmitgliedern sei für ihren grossen Einsatz zum Wohle der Gemeinde schon heute der beste Dank ausgesprochen. Die offizielle Verabschiedung erfolgt an der Gemeindeversammlung vom 10. November 2025.