Aktuelles

Juli 2024

Mitteilung vom:


Als neuen Mitarbeiter und stellvertretenden Leiter der Haus- und Werkdienste der Gemeinde Jonen hat der Gemeinderat Janik Müller aus Seengen gewählt. 

Janik Müller, 21jährig, ist gelernter Fachmann Betriebsunterhalt EFZ, Fachrichtung Hausdienst, und seit Ende der Ausbildung auch auf diesem Gebiet tätig. Er wird seine neue Stelle in Jonen am 1. August 2024 antreten. 

Gemeinderat, Schulbehörden, Bevölkerung und Vereine heissen den neuen Mitarbeiter schon heute herzlich willkommen und wünschen ihm Befriedigung und Erfolg in seiner Tätigkeit.

 

Mitteilung vom:


Gemäss § 21 des Gesetzes über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (KBüG) vom 12.3.2013 muss der Gemeinderat die Einbürgerungsgesuche im amtlichen Publikationsorgan veröffentlichen. Folgende Person hat beim Gemeinderat Jonen ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt:

  • Kinyapina Tatiana, geb. 1990, russische Staatsangehörige, Mitteldorfstrasse 3, 8916 Jonen

Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat eine schriftliche Eingabe zum Gesuch einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie auch negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen.

Mitteilung vom:


In den nächsten Wochen werden insgesamt 206 Strassenleuchten durch LED-Leuchten ersetzt. 39 bestehende LED-Leuchten, die bereits anlässlich der Sanierung der Dorfstrasse beschafft wurden, können beibehalten und ins Beleuchtungskonzept integriert werden. Das neue System überzeugt durch die folgenden Merkmale: 

- energiesparende und dimmbare LED-Technologie mit optimierter Lichtlenkung; 
- umweltverträgliche warmweisse Farbtemperatur (Lichtfarbe); 
- intelligente und vernetzte Lichtsteuerung; 
- Langlebigkeit und reduzierter Wartungsaufwand.

Bei den neuen Strassenleuchten der Gemeinde Jonen handelt es sich um LED-Leuchten vom Typ LumiStreet von Philips und Baden City von ProLight. Diese Leuchten der neusten Generation sind modular aufgebaut, was die Trennung von Leuchte, Steuerung und Sensorik ermöglicht. Die optimierte Lichtverteilung sorgt dafür, dass das Licht gezielt auf der Straße ankommt, wodurch eine wesentlich bessere Ausleuchtung und eine Reduktion der Lichtverschmutzung erreicht wird.

Die Beleuchtungssteuerung des Westschweizer Herstellers Novaccess vernetzt alle Leuchten und ermöglicht die zentrale Verwaltung der Anlage. Dies erleichtert den Betrieb, die Programmierung und den Unterhalt. Das Licht kann so spezifisch auf die jeweilige Situation angepasst eingestellt werden. Die gesamte Beleuchtungsanlage wird mehrstufig zeitabhängig gedimmt betrieben werden. Beibehalten wird die Nachtabschaltung, jeweils von Montag bis Freitag zwischen 01.30 bis 05.00 Uhr. 

Durch die energiesparenden LED-Leuchten in Kombination mit der Steuerung kann der Energieverbrauch der Straßenbeleuchtung um ca. 70 % reduziert werden. 

Während der Umstellung kann es vorkommen, dass Leuchten zu hell oder zu dunkel leuchten oder auch falsch ausgerichtet sind. Diese Mängel werden laufend erfasst und bis zum Projektende korrigiert. Aufgrund der teils sehr großen Leuchtenabstände ist in manchen Situationen für die normgerechte Ausleuchtung eine gewisse Blendwirkung leider unvermeidbar. Die Gemeinde dankt für das Verständnis, dass während der Umsetzung nicht auf jedes Problem sofort reagiert werden kann.

Projektbeteiligte:
- Konzeption, Beleuchtungsplanung und Beschaffung: Brüniger + Co. AG, Chur 
- Lieferung Leuchten: Elektron AG, Au ZH 
- Lieferung Beleuchtungssteuerung: Novaccess SA, Yverdon-les-Bains 
- Installation und Inbetriebnahme: Energie Freiamt AG, Muri

Mitteilung vom:


Wann
Donnerstag, 1. August 2024

Wo
Auf dem Schulhausplatz

Programm

ab 18.00 UhrEröffnung der Festwirtschaft
  
19.30 bis 20.00 UhrMusikalischer Auftakt durch Musikverein Jonen
  
20.00 Uhr

Bundesfeier

  • Begrüssung
  • Festansprache durch Herr Dr. Urs Lehmann, Verwaltungspräsident der Similasan AG und Präsident von Swiss-Ski
  
anschliessendSchweizerpsalm (Bevölkerung und Musikverein) und gemütliches Beisammensein


Gerne verweisen wir auch auf den allen Haushaltungen zugestellten Flyer.

Die Bevölkerung von Jonen ist ganz herzlich zu diesem besinnlichen und gemütlichen Anlass eingeladen.

Gemeinderat Jonen
sowie die Frauenriege Jonen freuen sich auf Ihre Teilnahme.

Mitteilung vom:


Flavio de Zoysa, Berufslernender der Haus- und Werkdienste, hat das Qualifikationsverfahren mit sehr gutem Erfolg bestanden und durfte das Fähigkeitszeugnis als "Fachmann Betriebsunterhalt EFZ, Fachrichtung Hausdienst" in Empfang nehmen. Wir gratulieren ihm dazu herzlich, und an dieser Stelle geht ein grosses Dankeschön auch an den verantwortlichen Berufsbildner Thomas Hausherr, Leiter Haus- und Werkdienste. 

Flavio de Zoysa ist der erste Berufslernende, der bei den Haus- und Werkdiensten seine Ausbildung absolviert hat. Er wird seine Lehrzeit am 31. Juli 2024 offiziell beenden und anschliessend befristet bis zum Eintritt in die Rekrutenschule im Winter weiter für die Haus- und Werkdienste tätig sein. 

Gemeinderat und Angestellte der Verwaltung wünschen ihm auf dem weiteren Berufs- und Lebensweg viel Glück, Erfolg und alles Gute.

Mitteilung vom:


In den Abteilungen Kundendienst Einwohner und Zentrale Dienste ist eine Personalmutation zu verzeichnen. Katja Nussbaumer hat ihre 20 %-Stelle als Kauffrau Kundendienst Einwohner und Zentrale Dienste per 31.7.2024 gekündigt, um sich einer neuen beruflichen Herausforderung zu stellen. Gemeinderat und Verwaltung bedauern ihren Schritt sehr. 

Wir danken unserer Mitarbeiterin für die geleisteten guten Dienste und wünschen ihr alles Gute für die berufliche und private Zukunft.

Mitteilung vom:


Zur Einhaltung der Ruhezeiten über den Mittag sowie an Sonn- und Feiertagen wird auf folgende Punkte des Polizeireglements der Gemeinde Jonen aufmerksam gemacht:

In den Wohngebieten ist von 12.00 bis 13.00 Uhr und von 20.00 bis 07.00 Uhr (samstags ab 18.00 Uhr) sowie ganztags an Sonn- und Feiertagen das Arbeiten mit Lärm verursachenden Geräten (z. B. Rasenmähen, Hämmern, Fräsen, Bohren, Betrieb von Baumaschinen usw.) untersagt. 

Von 22.00 bis 07.00 Uhr ist im Freien, in schlecht isolierten Räumen oder bei offenem Fenster jeglicher Lärm, der den Schlaf der Mitmenschen stören könnte, verboten. Ausgenommen sind Kirchen- und Weideglocken, Arbeiten zur kurzfristigen Behebung eines Notstandes sowie wetterbedingt dringende Arbeiten durch Landwirtschafts- und Gemüsebaubetriebe. Der Gemeinderat kann Ausnahmen bewilligen.

Lautsprecher, Megaphone und andere Verstärkungsanlagen dürfen im Freien nur mit Bewilligung des Gemeinderats verwendet werden. Musikanlagen sind auf Zimmerlautstärke einzustellen. 

Bitte beachten Sie zudem die Öffnungszeiten auf dem Spiel- und Sportplatz (Mittagsruhe 12.00 bis 13.00 Uhr) sowie die weiteren Vorschriften: Die Benützer dürfen keinen übermässigen Lärm verursachen. Jede unnötige Belästigung der Nachbarschaft ist zu vermeiden. Das Verwenden von Beschallungsanlagen (Radio, Verstärker) ist den Schulen, den Vereinen und den Veranstaltern von Anlässen vorbehalten, und zwar werktags längstens bis 22.00 Uhr, bzw. sonntags bis 18.00 Uhr für Vereine. Andere Lärmquellen sind untersagt.

Das Abbrennen von Feuerwerk ist ohne besondere Bewilligung nur an Silvester/Neujahr, während der Fasnacht und an der Bundesfeier unter Beachtung aller erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen gestattet. Der Gemeinderat kann Ausnahmen bewilligen.

Widerhandlungen gegen diese Vorschriften können vom Gemeinderat mit Geldbussen bis zu Fr. 2‘000.– bestraft werden.

Mitteilung vom:


Bauherrschaft und Grundeigentümer 
Markovic Goran und Bernadette, Bühlackerstrasse 45, Jonen

Bauprojekt
Umnutzung in Abstell- und Umschlagsfläche

Standort
Parz. 989 am Ahornweg


Bauherrschaft und Grundeigentümer
Bühler Marcel und Odermatt Ivo, Winkel 1 + 3, Jonen

Bauprojekt
Photovoltaikanlage auf Geb. Nr. 855

Standort
Parz. 461 im Winkel 1 +3 


Planauflage
5. Juli bis und mit 5. August 2024

Einwendungen
Gegen diese Baugesuche kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Jonen schriftlich Einwendung erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevoll­mächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwen­dende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen er diesen anderen Entscheid verlangt. Auf Einwendungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden.

Mitteilung vom:


Die Öffnungszeiten (Schalter und Telefon) der Gemeindeverwaltung werden während den Sommerferien – vom 8. Juli bis und mit 9. August 2024 – angepasst. 

Die Gemeindeverwaltung ist in dieser Zeit wie folgt geöffnet: Montag bis Freitag 08.00 bis 11.30 Uhr. 

Termine ausserhalb dieser Zeitfenster sind nach vorgängiger Vereinbarung selbstverständlich möglich. Kontaktieren Sie dazu den (die) betreffende(n) Mitarbeiter(in) der Gemeindeverwaltung, Tel. 056 649 92 92. Ab Montag, 12. August 2024 sind wir gerne wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da. 

Wir wünschen allen Einwohnerinnen und Einwohnern schöne und erholsame Sommerferien.

Mitteilung vom:


Silvan Käppeli, Berufslernender der Verwaltung, hat das kaufmännische Qualifikationsverfahren mit sehr gutem Erfolg bestanden und durfte das Fähigkeitszeugnis als "Kaufmann EFZ Erweiterte Grundbildung" in Empfang nehmen. Wir gratulieren ihm dazu herzlich. An dieser Stelle geht ein grosses Dankeschön auch an die verantwortliche Berufsbildnerin innerhalb der Verwaltung, Ruth Zgraggen, Leiterin der Abteilung Steuern. 

Silvan Käppeli wird seine Berufslehre als 35. von all den Berufslernenden, die seit 1968 bis heute in der Gemeindeverwaltung Jonen erfolgreich ausgebildet worden sind, am 31. Juli 2024 offiziell beenden und anschliessend – zur Überbrückung der Vakanzen in den Abteilungen Steuern und Kundendienst Einwohner sowie aufgrund der aktuell überdurchschnittlich hohen Geschäftslast – bis zum Jahresende mit einem 90 %-Pensum weiterbeschäftigt. 

Gemeinderat und Angestellte der Verwaltung wünschen ihm auf dem weiteren Berufs- und Lebensweg viel Glück, Erfolg und alles Gute.

Mitteilung vom:


Der aargauische Gesetzgeber hat seit dem 1. Januar 2024 geregelt, dass nicht militärdienstpflichtige Einwohnerinnen und Einwohner (Frauen sowie niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer), die im laufenden Jahr ihr 23. Altersjahr vollenden, neu obligatorisch an einer Sicherheitsveranstaltung Bevölkerungsschutz in ihrer Region teilnehmen müssen (§ 18a Abs. 2 des Gesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz im Kanton Aargau [BZG-AG]). Die Teilnahme an der obligatorischen Sicherheitsveranstaltung gilt als Amtstermin (§ 8c Abs. 1 der Verordnung über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz im Kanton Aargau).

Schweizerinnen sowie niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer (Status C) mit dem Jahrgang 2001 sind im Jahr 2024 verpflichtet, an der Veranstaltung in der eigenen Region teilzunehmen. Diese Information dient als Vororientierung. Pflichtige Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden im Laufe des Jahres von den regionalen Stellen aufgeboten. Dem Aufgebot ist Folge zu leisten. Eine Nichtbefolgung des Aufgebots kann, sofern keine rechtlich geregelten Ausnahmegründe vorliegen, sanktioniert werden. Weitere Auskünfte finden Sie unter www.ag.ch/Sicherheitsveranstaltung

Bevölkerungsschutz Freiamt (info@zso-freiamt.ch).

Juni 2024

Mitteilung vom:


Bauherrschaft und Grundeigentümer 
Schär Thomas, Mattenhofstrasse 9, Jonen

Bauprojekt
Photovoltaikanlage auf Geb. Nr. 592

Standort
Parz. 906 an der Mattenhofstrasse 9

Planauflage
28. Juni bis und mit 29. Juli 2024

Einwendungen
Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Jonen schriftlich Einwendung erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevoll­mächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwen­dende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen er diesen anderen Entscheid verlangt. Auf Einwendungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden.

Mitteilung vom:


Ab dem neuen Schuljahr 2024/2025 werden die Tagesstrukturen wie folgt angeboten:

Montag / Dienstag / Donnerstag:Frühbetreuung, Mittagstisch, Randstundenbetreuung
Mittwoch / Freitag:  Frühbetreuung, Mittagstisch 


Im 1. Semester 2024/2025 sind keine Spontananmeldungen möglich.

Mitteilung vom:


Die warmen Sommermonate läuten die Hochsaison verschiedener invasiver Neophyten oder giftiger Pflanzen ein. Die aktuell blühenden Neophyten, das Einjährige Berufkraut und das Kanadische Berufkraut, bilden ein riesiges Reservoir an flugfähigen Samen und können sich daher rasch und weit verbreiten. Ebenfalls problematisch ist zurzeit das zwar einheimische, aber giftige Jakobs-Kreuzkraut.

Wer solche Pflanzen in seinem Garten findet, wird gebeten, diese auszureissen. Die Pflanzen können kostenlos mit dem neuen Neophytensack entsorgt werden. Die Säcke können beim Kundendienst Einwohner der Gemeinde Jonen bezogen und an den gleichen Orten wie der Hauskehricht für die Abholung durch die Kehrichtabfuhr deponiert werden. 

Flyer invasive Neophyten

Flyer einheimische Pflanzen statt Neophyten

Mitteilung vom:


Usanzgemäss tagt der Gemeinderat während den Sommerferien nicht. Die letzte ordentliche Sitzung vor den Ferien findet am Montag, 1. Juli 2024 statt und die erste nach den Ferien am 12. August 2024, anschliessend wieder im üblichen Zwei-Wochen-Rhythmus. Für dringende und unaufschiebbare Geschäfte ist der Gemeinderat auch während der Sommerpause jederzeit beschlussfähig.

Mitteilung vom:


Wie in den Vorjahren sind während den Sommerschulferien die Turnhallen, der Singsaal, die Aula, der Säntissaal und alle weiteren öffentlich zugänglichen Räume in den Schulanlagen der Kreisschule Kelleramt und der Schule der Gemeinde Jonen geschlossen. 

Die Vereine und weiteren Inhaber von Dauerbenützungsbewilligungen werden gebeten, dies bei der Ausübung ihrer Aktivitäten während den Sommerferien entsprechend zu berücksichtigen.

Mitteilung vom:


Ein prägendes Element des ehemaligen Gasthofs zum Kreuz an der Dorfstrasse war das biedermeierliche Wirtshausschild mit Blütengirlanden, Vogelkopf und einem kunstvollen Kreuzsymbol, das über der Eingangstreppe an der Südwestfassade prangte. Im Rahmen der Umbauarbeiten am Gebäude musste das Schild demontiert und auf dem Baustellengelände zwischengelagert werden. Leider ist während dieser Zeit das Kreuzsymbol aus der Vorrichtung ausgehängt und entwendet worden. Trotz einem öffentlichen Aufruf ist das Wirtshausschild nicht wieder aufgetaucht. 

Der Diebstahl liess die Eigentümerin der Kreuz-Wohnungen nicht von ihrem Vorhaben abbringen, zur Aufwertung von Gebäude und Dorfplatz und in Reminiszenz an die Geschichte des Gasthofs zum Kreuz erneut ein Wirtshausschild an der Fassade anzubringen. Sie liess das Schild von einem regionalen Kunstschlosser in aufwändiger Kleinarbeit originalgetreu rekonstruieren. Am vergangenen Dienstag ist das wiederhergestellte Wirtshausschild schliesslich wieder an der Fassade des Kreuz-Gebäudes montiert worden. Zur Würdigung dieses gesellschaftsrelevanten Zeitzeugen und wichtigen Bestandteils der identitätsstiftenden Fassade des Substanzschutzobjekts Kreuz hat der Gemeinderat die Rekonstruktion und die Montage des Wirtshausschildes mit einer Prämie von Fr. 3 000.– als speziell gelungenen Beitrag an das ISOS-geschützte Ortsbild ausgezeichnet. 

Honoriert werden Bauprojekte oder Objekte, die einen unverkennbaren Beitrag zum Erhalt oder zur Aufwertung des national geschützten Ortsbilds von Jonen (ISOS, Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder von nationaler Bedeutung) leisten. Solche Bauten oder baulichen Massnahmen ziehen in der Regel aufgrund der strengeren Bestimmungen und Auflagen in der Bau- und Nutzungsordnung und höheren Anforderungen an die Bautechnik ein aufwendigeres Bewilligungsverfahren und eine finanzielle Mehrbelastung mit sich im Vergleich zu Bauprojekten, die sich ausserhalb der Kernzone befinden. Der Gemeinderat ist gerne bereit, auch in Zukunft besonders gelungene Objekte oder Bauprojekte mit einer Auszeichnung zu würdigen. 


Mai 2024

Mitteilung vom:


Da wir unsere Einwohnerinnen und Einwohner vor bösen Überraschungen schützen wollen, möchten wir Sie im Hinblick auf die Sommerferienzeit schon heute daran erinnern, die Gültigkeit Ihrer Reisedokumente zu überprüfen. Sind Ihre Ausweisschriften noch à jour? Wenn nicht, sind wir dankbar, wenn Identitätskarten rechtzeitig und persönlich am Schalter des Kundendienst Einwohner beantragt werden. Der Pass 22 sowie das Kombiangebot (Pass 22 und Identitätskarte) sind beim Ausweiszentrum Aargau in Aarau erhältlich. Via Internet www.schweizerpass.ch oder telefonisch unter 062 835 19 28 kann ein Termin beim Ausweiszentrum vereinbart werden. Bitte reservieren Sie Ihren Termin ausreichend früh, da es gerade vor den Sommerferien lange Wartezeiten geben kann. 

Um eine Identitätskarte beim Kundendienst Einwohner zu beantragen, wird ein aktuelles Passfoto im Format 35 x 45 mm benötigt. Es muss eine Frontaufnahme mit neutralem Hintergrund sein und der Abstand vom Kopf bis zum Fotorand muss mindestens 5 mm betragen. Zudem muss der Gesuchsteller einen neutralen Gesichtsausdruck mit geschlossenem Mund haben. Sowohl bei der Identitätskarte als auch beim Pass 22 ist bei Minderjährigen die Zustimmung des Inhabers der elterlichen Sorge notwendig. Für gestohlene oder verlorene Ausweisschriften ist ein Verlustrapport der Polizei vorzulegen (die alten Pässe und Identitätskarten sind der Behörde zur Annullierung vorzulegen). 

Bitte beachten Sie, dass die Frist für die Zustellung des Ausweises in der Regel 10 Arbeitstage, ab Genehmigung des Antrages durch die zuständige Behörde, beträgt. 

Die Gebühren betragen: 

Pass 
Erwachsene Fr. 145.–, 
Kinder bis zum vollendeten 17. Altersjahr Fr. 65.–, 

Identitätskarte 
Erwachsene Fr. 70.–, 
Kinder Fr. 35.–,

Kombi (Pass und IDK) 
Erwachsene Fr. 158.–, 
Kinder Fr. 78.–. 

Der Kundendienst Einwohner beantwortet gerne Ihre weiteren Fragen zur Ausstellung bzw. Erneuerung der Ausweisschriften (Tel. 056 649 92 92 oder kundendienst.einwohner@jonen.ch).

März 2024

Mitteilung vom:

Während der öffentlichen Auflage des Verbundfahrplanprojekts 2025/26 des Zürcher Verkehrsverbundes ZVV ist aus der Joner Bevölkerung ein Begehren eingereicht worden, welches eine zeitliche Optimierung der ÖV-Verbindung von Jonen nach Zug/Luzern (Verbesserung des Anschlusses in Affoltern a. A.) fordert. 

Der Gemeinderat unterstützt dieses bereits mehrfach gemeldete Anliegen vollumfänglich und hat das Begehren sowohl an das marktverantwortliche Unternehmen als auch an den Regionalplanungsverband Mutschellen-Reusstal-Kelleramt und den Kanton Aargau weitergeleitet mit der Bitte, das Änderungsbegehren in die Fahrplanberatungen aufzunehmen.