Aktuelles

Juni 2023

Mitteilung vom:


Mit grossem Erfolg und bei bestem sommerlichem Wetter konnte das Brunnenfäscht auf dem neuen Dorfplatz durchgeführt werden. Es ist dem Gemeinderat und dem Organisationskomitee ein Anliegen, den zahlreichen Helferinnen und Helfern für ihren Einsatz herzlich zu danken. Sie alle haben ihre Arbeitskraft einem gemeinsamen Ziel zur Verfügung gestellt. Das OK ist sich bewusst, dass dieses Fest ohne tatkräftige Mithilfe der Vereine und all der weiteren "guten Geister" im Vordergrund und Hintergrund nicht hätte durchgeführt werden können. 

Mitteilung vom:


Wir bilden junge Leute aus. Auf den Sommer 2024 (Lehrbeginn am 5. August 2024) wird in unserer Gemeindeverwaltung eine Lehrstelle frei. Mit einer fundierten praktischen und theoretischen Ausbildung wirst du gründlich in die vielfältigen und interessanten Aufgaben einer modernen Gemeindeverwaltung eingeführt. Hast du Freude am Umgang und Kontakt mit Menschen und erledigst gerne abwechslungsreiche, aber auch anspruchsvolle Arbeiten am Schreibtisch, am Bildschirm, am Schalter und am Telefon? 

Wenn du die Bezirks- oder Sekundarschule besuchst, dann bewirb dich doch. Unser Ausbildungsplatz steht allen Interessierten offen, die ihre Lehre als Kauffrau/Kaufmann (mit Berufsmatura möglich), Branche öffentliche Verwaltung, absolvieren möchten, d. h. Bezirks- und guten bis sehr guten Sekundarschülerinnen und -schülern.

Schicke deine Bewerbungsunterlagen inkl. Lebenslauf, Zeugniskopien und Foto an folgende Adresse: Gemeinde Jonen, Schulhausstrasse 3, 8916 Jonen oder zentrale.dienste@jonen.ch(link sends email)(link sends email). Nähere Auskünfte erteilen dir gerne Ruth Zgraggen, Leiterin Steuern und verantwortliche Berufsbildnerin, Tel. 056 649 92 85, oder Lorenz Staubli, Gemeindeschreiber, Tel. 056 649 92 92. 

Siehe auch die gemeinsame Lehrstellen-Ausschreibung der Gemeinden des Bezirks Bremgarten

Mitteilung vom:


Am 9. November 2022 hat die Gemeindeversammlung der Sanierung und Modernisierung des Kindergartens 1 zugestimmt. Im Projekt enthalten sind die Sanierung der sanitären Anlagen, der Ersatz von Fenster, Storen und Bodenbelag, die Erneuerung der Beleuchtung und der Elektroinstallation, die Neugestaltung des Eingangsbereichs und der WC-Anlagen sowie die Dämmung des Daches und des Geräteraums zur Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes. 

Nach der Vergabe der Aufträge können die Arbeiten in der Zeit von Mitte Juni bis Ende Juli 2023 ausgeführt werden. Während der Sanierungszeit wird der Kindergarten im Säntissaal des Primarschulhauses Säntis stattfinden. Kinder und Eltern werden über die Einzelheiten rechtzeitig informiert. 

Mai 2023

Mitteilung vom:


Seit dem Schuljahr 2018/2019 ist die Gemeinde zuständig für die Durchführung des Mit­tagstisches und der Randstundenbetreuung aller Kinder vom 1. Kindergarten bis zur 6. Primarschule. Das Angebot Mittagstisch wurde anfangs 2022 zudem auf die Oberstufenschüler der Kreisschule ausgedehnt. 

Die bisherigen Anmeldungen für den Mittagstisch und die Randstundenbetreuung verfallen per Ende Schuljahr 2022/2023. Für das nächste Schuljahr 2023/2024 müssen alle Anmeldungen neu eingereicht werden. Die Anmeldeformulare, die Betriebsordnung sowie weitere Informationen sind auf der Homepage der Gemeinde Jonen aufgeschaltet (www.jonen.ch > Kinderbetreuung). Das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular (pro Kind ein Formular) ist bis spätestens am 5. Juni 2023 an die E-Mail mittagstisch@jonen.ch einzureichen. 

Da es ein Minimum an Anmeldungen benötigt, damit die Mittagstisch- bzw. im Besonderen die Randstundenbetreuung angeboten wird, werden die definitiv angebotenen Stunden ab zirka Mitte Juni 2023 auf der Homepage publiziert.

Mitteilung vom:


Fronleichnam hingegen am Donnerstag, 8. Juni 2023 gilt im Bezirk Bremgarten als gesetzlicher Feiertag. Die Gemeindeverwaltung wird daher an Fronleichnam geschlossen bleiben.

Mitteilung vom:


Bauherrschaft und Grundeigentümer 
Vetterli Schnittblumen AG, Unterdorfstrasse 3, Jonen

Bauprojekt
CO2-Tank mit Verdampfer für Schnittblumenproduktion

Standort
Parz. 309 an der Unterdorfstrasse 3, Jonen

Planauflage
26. Mai bis und mit 26. Juni 2023

Einwendungen
Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Jonen schriftlich Einwendung erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevoll­mächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwen­dende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen er diesen anderen Entscheid verlangt. Auf Einwendungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden.

Mitteilung vom:


Danielle und Raphael Reischuk, Jonen, ist die Baubewilligung für den Anbau eines Carports an das EFH Nr. 469 auf Parz. 793 am Sattlerweg 2 erteilt worden. 

Mitteilung vom:


Am letzten Dienstag, 16. Mai 2023 zog sich der Gemeinderat zu seiner jährlichen Klausur zurück, um sich vertieft mit aktuellen Themen auseinanderzusetzen. Anstehende Projekte und Aufgaben konnten ausführlich behandelt und analysiert werden. Im Mittelpunkt standen u.a. die Sanierung der Schul- und Gemeindeliegenschaften, die Sondernutzungsplanung «Im Feld Nordost», die ärztliche Grundversorgung sowie erste Planungen für das Jugendfest 2025. Daneben konnten die Gemeinderäte wie auch die Abteilungsleiter der Verwaltung an der Klausur zu zahlreichen weiteren Themen und Projekten Vorschläge und Ideen einbringen und die Argumente im konstruktiven Dialog austauschen. Es hat sich einmal mehr gezeigt, dass eine vertiefte Behandlung von Themen, Anliegen und Problemen an den jeweiligen Klausuren sehr vorteilhaft ist, damit diese ressortübergreifend koordiniert und entsprechende Ziele formuliert werden können.

Mitteilung vom:


Ausgehend von zwei Petitionen, die im Jahr 2021 eingereicht worden sind und in den Gebieten «Radmühle/Urnerweg» bzw. «Obschlagenstrasse/Winkel» die Reduktion der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h verlangten, hat der Gemeinderat die Einführung von Tempo-30-Zonen in den beiden genannten Gebieten angeordnet. Die Zuständigkeit für Verkehrsanordnungen auf den Gemeindestrassen liegt gemäss kantonalem Recht beim Gemeinderat. 

Die geplanten Tempo-30-Zonen umfassen die Gebiete «Radmühle/Urnerweg» und «Obschlagenstrasse/Winkel». Die Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit in diesen Quartieren entspricht einerseits einem regelmässig geäusserten und von zahlreichen Personen mitunterzeichneten Anliegen aus der Bevölkerung. Andererseits erhofft sich der Gemeinderat dadurch mehr Sicherheit im Strassenverkehr. Infolge des kürzeren Anhaltewegs sinken Unfallhäufigkeit und Unfallschwere. Im Zentrum des Gebiets «Radmühle/Urnerweg» liegen die Schul- und Gemeindeanlagen sowie der Spiel- und Sportplatz am Urnerweg. Das tiefere Geschwindigkeitsniveau kommt so im Speziellen den Schülern und Kindergärtner auf dem Schulweg zu Gute und ebenso den Kindern und Familien, die den Spiel- und Sportplatz am Urnerweg besuchen. Für die Velofahrer wirkt sich die Einführung der Tempo-30-Zone ebenfalls positiv aus, weil sich die Geschwindigkeit zwischen Velofahrern und Motorfahrzeugen angleicht. Verschiedene Radwege führen durch das Gebiet «Radmühle/Urnerweg». Das Gebiet «Obschlagenstrasse/Winkel» enthält enge Quartierstrassen, welche z.T. nicht über ein Trottoir verfügen. Über die Obschlagenstrasse erfolgt der Zugang zum Naherholungsgebiet Jonental, was sich in entsprechend viel Freizeit(fuss-)verkehr manifestiert. Auch hier soll deshalb mit der Anordnung von Tempo 30 die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer und von Fussgängern und Velofahrern verbessert werden. Zusätzlich sorgt die Einführung der Tempo-30-Zonen für eine reduzierte Belastung der Anwohner durch Lärm- und Abgasimmissionen, was zur Steigerung der Wohn-, Lebens- und Aufenthaltsqualität beitragen wird. 

Die Einführung der Tempo-30-Zonen soll mit einfachen und kostengünstigen Massnahmen begleitet werden. Bei den Einfahrten in die Tempo-30-Zonen werden Eingangsportale mit Signalisationen und Markierungen angebracht werden. Innerhalb der Zonen sollen regelmässige Bodenmarkierungen auf die reduzierte Höchstgeschwindigkeit hinweisen. Bauliche Massnahmen (z.B. seitliche Einengungen) sind nicht vorgesehen.


Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 hat der Gemeinderat fol­gende Verkehrsbeschränkungen verfügt:

Tempo-30-Zone «Radmühle/Urnerweg»

Der Perimeter der Tempo-30-Zone umfasst folgende Gemeindestrassen: 

Radmühlestrasse, Feldweg, Bernerweg, Lindenweg, Panoramaweg, Bergweg, Maiacherstrasse, Spitzackerstrasse, Pfäfflerstrasse, Pfäfflerweg, Schulhausstrasse, Urnerweg, Sonnenrain, Mattenhofstrasse (Bereich innerorts)
 

Tempo-30-Zone «Obschlagenstrasse/Winkel»

Der Perimeter der Tempo-30-Zone umfasst folgende Gemeindestrassen: 

Sennhüttenstrasse, Winkel, Postweg, Mühlematt, Obschlagenstrasse (Bereich innerorts)

 

Die Vorschrift «Tempo-30-Zone» wird mit dem Signal 2.59.1 gemäss Art. 2a und 22b SSV, und Fahrbahnmarkierungen «Tempo 30» angezeigt. Die Ausgänge werden mit dem Signal 2.59.2 «Ende Tempo-30-Zone» gemäss Art. 2a SSV signalisiert.

Die Massnahmenpläne können hier oder auf der Abteilung Zentrale Dienste eingesehen werden.

Die Verkehrsbeschränkungen werden erst nach erfolgter Signalisation rechtskräftig.

Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkungen sind innert 30 Tagen seit der Publikation schriftlich beim Gemeinderat Jonen einzureichen. Für den Fris­tenlauf ist das Publikationsdatum im Amtsblatt des Kantons Aargau (19.5.2023) massgebend. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.


Massnahmenpläne Tempo-30-Zonen

Mitteilung vom:


Bauherrschaft und Grundeigentümer 
Ulmann Fritz, Lettenstrasse 10, Jonen

Bauprojekt
Ersatz Ölheizung durch Pelletheizung

Standort
Parz. 395 an der Lettenstrasse 10, Jonen

Planauflage
20. Mai bis und mit 19. Juni 2023

Einwendungen
Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Jonen schriftlich Einwendung erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevoll­mächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwen­dende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen er diesen anderen Entscheid verlangt. Auf Einwendungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden.

Mitteilung vom:


Gestützt auf § 26 Ziff. 2 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz) und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 15. Mai 2023 veröffentlicht. 

Bei allfälliger Einreichung eines Referendumsbegehrens (Begehren auf Urnenabstimmung) kann bei den Zentralen Diensten eine Unterschriftenliste bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste den Zentralen Diensten zwecks Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden. Für das Zustandekommen eines Referendums ist ein Fünftel der Unterschriften der Stimmberechtigten erforderlich (§ 31 Gemeindegesetz in Verbindung mit Abs. V der Gemeindeordnung). Massgebend für die Berechnung der erforderlichen Unterschriftenzahl ist die Zahl der Stimmberechtigten am Tag der Hinterlegung des Referendumsbegehrens bei den Zentralen Diensten.

A) Einwohnergemeindeversammlung

Von den 1539 Stimmberechtigten haben 148 (9.6 %) an der Versammlung teilgenommen. Alle Beschlüsse wurden positiv, aber nicht abschliessend gefasst (für die abschliessende Beschlussfassung wären 308 Stimmen nötig gewesen) und unterstehen daher dem fakultativen Referendum, nämlich:

  1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 7.11.2022
  2. Rechenschaftsbericht 2022
  3. Kreditabrechnung zur Umnutzung des ARA-Geländes und zum Rückbau der 
    ehemaligen ARA Ottenbach-Jonen (Anteil Jonen)
  4. Kreditabrechnung zur Erneuerung der IT-Gemeindefachlösung und zur Einführung eines Geschäftsverwaltungs-Systems
  5. Jahresrechnung 2022 der Einwohnergemeinde und Spezialfinanzierungen
  6. Verpflichtungskredit von Fr. 437 000.– für die Umrüstung der Strassenbeleuchtung auf LED
  7. Verpflichtungskredit von brutto Fr. 467 000.– für die Erarbeitung des Generellen 
    Entwässerungsplans (GEP) 2. Generation
  8. Projektierungskredit von Fr. 119 000.– für die Planung des Neubaus des 
    Wasserreservoirs Dorf
  9. Beschlussfassung über den Bauzonen- und Kulturlandplan und die Bau- und 
    Nutzungsordnung *
  10. Beschlussfassung über das Baugebührenreglement der Gemeinde Jonen

* Die Versammlung hat einen Rückweisungsantrag zum Traktandum 9 abgelehnt (15 Ja-Stimmen, 116 Nein-Stimmen).

Ablauf der Referendumsfrist: 19. Juni 2023

B) Ortsbürgergemeindeversammlung

Von den 191 Stimmberechtigten haben 45 (23.6 %) an der Versammlung teilgenommen. Alle Beschlüsse wurden positiv und abschliessend gefasst und unterliegen daher nicht dem fakultativen Referendum, nämlich:

  1. Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 11.11.2022
  2. Rechenschaftsbericht 2022
  3. Jahresrechnung 2022 der Ortsbürgergemeinde Jonen
Mitteilung vom:


Die Seniorinnen- und Seniorenreise findet am Mittwoch, 7. Juni 2023 statt. Der angesprochene Personenkreis (Seniorinnen und Senioren ab Jahrgang 1953 bzw. alle, die dieses Jahr 70 sind oder werden und älter) hat die Einladung und das Reiseprogramm (die Reise führt ins Tropenhaus Wolhusen) mit den näheren Informationen erhalten. 

Anmeldungen nimmt bis Samstag, 20. Mai 2023 Frau Esther Etter-Huber, Radmühlestrasse 27, Jonen, Tel. 056 633 47 91 oder E-Mail estheretter@bluewin.ch gerne entgegen.

Mitteilung vom:


Bauherrschaft und Grundeigentümer 
Schmied Patrick und Brandenberger Brigitta, Dorfstrasse 51, Jonen

Bauprojekt
Rückbau Geb. Nr. 198 und Neubau Wohnhaus mit 3 Wohnungen

Standort
Parz. 336 an der Dorfstrasse 51, Jonen

Planauflage
12. Mai bis und mit 12. Juni 2023

Einwendungen
Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Jonen schriftlich Einwendung erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevoll­mächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwen­dende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen er diesen anderen Entscheid verlangt. Auf Einwendungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden.

Mitteilung vom:


Da wir unsere Einwohnerinnen und Einwohner vor bösen Überraschungen schützen wollen, möchten wir Sie im Hinblick auf die Sommerferienzeit schon heute daran erinnern, die Gültigkeit Ihrer Reisedokumente zu überprüfen. Sind Ihre Ausweisschriften noch à jour? Wenn nicht, sind wir dankbar, wenn Identitätskarten rechtzeitig und persönlich am Schalter des Kundendienst Einwohner beantragt werden. Der Pass 22 sowie das Kombiangebot (Pass 22 und Identitätskarte) sind beim Ausweiszentrum Aargau in Aarau erhältlich. Via Internet www.schweizerpass.ch oder telefonisch unter 062 835 19 28 kann ein Termin beim Ausweiszentrum vereinbart werden. Reservieren Sie Ihren Termin ausreichend früh, da es gerade vor den Sommerferien lange Wartezeiten geben kann. 

Um eine Identitätskarte beim Kundendienst Einwohner zu beantragen, wird ein aktuelles Passfoto im Format 35 x 45 mm benötigt. Es muss eine Frontaufnahme mit neutralem Hintergrund sein und der Abstand vom Kopf bis zum Fotorand muss mindestens 5 mm betragen. Zudem muss der Gesuchsteller einen neutralen Gesichtsausdruck mit geschlossenem Mund haben. Sowohl bei der Identitätskarte als auch beim Pass 22 ist bei Minderjährigen die Zustimmung des Inhabers der elterlichen Sorge notwendig. Für gestohlene oder verlorene Ausweisschriften ist ein Verlustrapport der Polizei vorzulegen (die alten Pässe und Identitätskarten sind der Behörde zur Annullierung vorzulegen). 

Bitte beachten Sie, dass die Frist für die Zustellung des Ausweises in der Regel 10 Arbeitstage, ab Genehmigung des Antrages durch die zuständige Behörde, beträgt. 

Die Gebühren betragen: 
Pass 
Erwachsene Fr. 145.–, 
Kinder bis zum vollendeten 17. Altersjahr Fr. 65.–, 
Identitätskarte 
Erwachsene Fr. 70.–, 
Kinder Fr. 35.–, 
Kombi (Pass und IDK) 
Erwachsene Fr. 158.–, 
Kinder Fr. 78.–. 

Der Kundendienst Einwohner beantwortet gerne Ihre weiteren Fragen zur Ausstellung bzw. Erneuerung der Ausweisschriften (Tel. 056 649 92 92 oder kundendienst.einwohner@jonen.ch).

Mitteilung vom:

Den Stimmberechtigten werden am 18. Juni 2023 die folgenden Vorlagen zur Abstimmung unterbreitet:

A) Bund

  1. Bundesbeschluss vom 16. Dezember 2022 über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen (Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung grosser Unternehmensgruppen);
  2. Bundesgesetz vom 30. September 2022 über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (KIG);
  3. Änderung vom 16. Dezember 2022 des Bundesgesetzes über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz).

B) Kanton Aargau

  1. Gesetz über die Ombudsstelle (Ombudsgesetz) vom 17. Januar 2023;
  2. Verdichtung des Bahnangebots der Regio-S-Bahn Stein-Säckingen–Laufenburg; Verpflichtungskredit vom 17. Januar 2023;
  3. Aargauische Volksinitiative "Klimaschutz braucht Initiative! (Aargauische Klimaschutzinitiative)" vom 15. Juni 2020.

C) Bezirk Bremgarten

- Ersatzwahl eines Bezirksrichters am Bezirksgericht Bremgarten
- Ersatzwahl eines Friedensrichters im Kreis VII des Bezirks Bremgarten