Hundekontrolle 2024

Mitteilung vom


Ende April werden die Rechnungen für die Hundesteuer 2024/2025 im Betrag von Fr. 120.– versandt. 

Um Korrekturen und Stornierungen von Rechnungen zu vermeiden, werden die Hundehalterinnen und Hundehalter gebeten, Mutationen wie Neuzugang eines Hundes, Halterwechsel, Tod des Hundes und Adressänderungen von Hundehalter/-innen bis am 12. April 2024 dem Kundendienst Einwohner, Telefon 056 649 92 92 oder kundendienst.einwohner@jonen.ch zu melden. Zudem sollten Änderungen auch in der Hundedatenbank AMICUS, www.amicus.ch, vorgenommen werden. Gemäss dem seit 1. Mai 2012 gültigen Hundegesetz (HuG) sind für alle Hunde eine Kopie des Heimtierausweises oder Impfbüchleins abzugeben. Sofern diese Unterlagen noch nicht eingereicht wurden, können Sie dies per Post oder E-Mail nachholen. 

Für Rassetypen und deren Mischlinge, die als „Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential“ eingestuft sind, muss beim Kantonalen Veterinärdienst eine Halteberechtigung eingeholt werden. 

Besten Dank für Ihre Mithilfe.