Mitteilung vom
Seit dem Jahr 2019 werden im Kanton Aargau nachfolgende kostendeckenden Gebühren für Mahnungen und Betreibungen im Steuerbereich erhoben:
- Erste Mahnung Steuererklärung: Fr. 35.–
- Zweite Mahnung Steuererklärung: Fr. 50.–
- Mahnung Steuer- und Verzugszinsausstand (provisorisch/definitiv): Fr. 35.–
- Betreibung Steuer- und Verzugszinsausstand (provisorisch/definitiv): Fr. 100.–
Falls Sie für die Einreichung der Steuererklärung 2025 noch länger Zeit brauchen als bis zum 30. Juni 2026, beantragen Sie bitte eine begründete Fristverlängerung auf www.ag.ch/efristerstreckung.
