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Aktuelles

November 2025

Mitteilung vom:


Gestützt auf § 26 Ziff. 2 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz) werden die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 10. November 2025 veröffentlicht. Bei allfälliger Einreichung eines Referendumsbegehrens (Begehren auf Urnenabstimmung) kann bei den Zentralen Diensten eine Unterschriftenliste bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste den Zentralen Diensten zwecks Vorprüfung des Wortlauts des Begehrens eingereicht werden. Für das Zustandekommen eines Referendums ist ein Fünftel der Unterschriften der Stimmberechtigten erforderlich (§ 31 Gemeindegesetz in Verbindung mit Abs. V der Gemeindeordnung). Massgebend für die Berechnung der erforderlichen Unterschriftenzahl ist die Zahl der Stimmberechtigten am Tag der Hinterlegung des Referendumsbegehrens bei den Zentralen Diensten.

An der Einwohnergemeindeversammlung vom 10. November 2025 haben von den 1575 Stimmberechtigten deren 104 (6.6 %) teilgenommen. Alle Beschlüsse wurden positiv, aber nicht abschliessend gefasst (für die abschliessende Beschlussfassung wären 315 Stimmen nötig gewesen) und unterstehen – mit Ausnahme der Zustimmungen zu den Einbürgerungen, die bereits in Rechtskraft erwachsen sind – daher dem fakultativen Referendum, nämlich:

  1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 12. Mai 2025
  2. Kreditabrechnung zur Sanierung der Chäppelistrasse inkl. Werkleitung
  3. Kreditabrechnung zur Umrüstung der öffentlichen Beleuchtung auf LED
  4. Verpflichtungskredit von 2.49 Mio. Franken für den Neubau des Wasserreservoirs Dorf
  5. Verpflichtungskredit von Fr. 91 100.-
    (als Anteil der Gemeinde Jonen von gesamthaft 1.199 Mio. Franken)
    für die Vorprojektierung des Ausbaus der Kläranlage Bremgarten und 
    Abklärungen für einen möglichen Zusammenschluss des Abwasserverbandes
    Kelleramt mit dem Abwasserverwand Bremgarten-Mutschellen
  6. Budget 2026 mit einem Steuerfuss von 83 % unter Erläuterung des
    Investitions- und Finanzplans 2026-2030
  7. Änderungen der Satzungen des Gemeindeverbands Regionale Alterszentren Bremgarten, Mutschellen, Kelleramt
  8. Gesuche um Zusicherung des Gemeindebürgerrechts von Jonen an folgende Personen:
    8.1. Ruckaberle Stephan, geb. 1971, deutscher Staatsangehöriger
    8.2. Ruckaberle Daniela, geb. 1974, deutsche Staatsangehörige
    8.3. Ruckaberle Greta, geb. 2009, deutsche Staatsangehörige
    8.4. Ruckaberle David, geb. 2012, deutscher Staatsangehöriger
    8.5. Fandrey Stephan, geb. 1980, deutscher Staatsangehöriger
    8.6. Fandrey Marlen, geb. 1977, deutsche Staatsangehörige
    8.7. Fandrey Wiebke, geb. 2016, deutsche Staatsangehörige

Ablauf der Referendumsfrist: 15. Dezember 2025

Mitteilung vom:


Die stimmberechtigten Ortsbürgerinnen und Ortsbürger von Jonen sind freundlich eingeladen zur Ortsbürgergemeindeversammlung von morgen Freitagabend, 14. November um 19.00 Uhr im Säntissaal und zum anschliessenden Nachtessen. 

Bitte vergessen Sie den Stimmrechtsausweis nicht. 

Der Gemeinderat schätzt Ihre aktive Teilnahme am Gemeindegeschehen und dankt für Ihren Besuch.

Mitteilung vom:


Übermorgen Samstag, 15. November 2025 wird durch die Jugi eine Papiersammlung durchgeführt. Papier und Karton sind separat gebündelt und geschnürt bis spätestens 08.00 Uhr an der Strasse bereitzustellen. 

Bitte achten Sie auf folgende Punkte: 

- Das Altpapier (nur Zeitungen und Zeitschriften ohne Plastikverpackung) sollte in handlich verpackten Bündeln zusammengeschnürt   werden (starke Schnüre, keine Strümpfe). 
- Plastik oder Plastiksäcke können auf diesem Weg nicht entsorgt werden. 
- Ebenso werden nicht mitgenommen: loses Papier, unverschnürte Papiersäcke und Kartonschachteln mit Altpapier gefüllt. 
- Bitte dem Altpapier keinen Abfall beimischen. Im Weiteren wird darauf hingewiesen, dass bei Regen das Altpapier gedeckt (unter       Dach oder mit Plastik) für die Abholung bereitzustellen ist. Wenn Altpapier durch Niederschläge zu stark nass wird, kann es zur Ver-   rottung führen! Eine Wiederverwertung ist dann nur unter sehr schwierigen Umständen und Mehrkosten möglich. 

Sollte irgendwo Papier vergessen werden, melden Sie sich bitte unter der Mobile Nr. 079 199 43 89 (Nora Walter).

Mitteilung vom:


Der Notfalltreffpunkt ist Ihre erste Anlaufstelle im Falle eines Strom- und/oder Kommunikationsunterbruchs. Bei einem Stromausfall wird dieser innert 10 Minuten besetzt und von Feuerwehr und Zivilschutz betrieben. Über die Notfalltreffpunkte kann in Notfällen mit der Notrufzentrale Kontakt aufgenommen werden. 

In unserer Gemeinde befindet sich der Notfalltreffpunkt bei der Mehrzweckhalle, Schulhausstrasse 5. Mehr Informationen finden sich unter www.notfalltreffpunkte.ch. Broschüren zu den Notfalltreffpunkten können bei den Zentralen Diensten bezogen werden.

Mitteilung vom:


Aus den sechs zur Regionalen Pilzkontrollstelle Jonen zusammengeschlossenen Gemeinden Arni, Islisberg, Jonen, Oberlunkhofen, Ottenbach und Unterlunkhofen wurden der amtlichen Pilzkontrolleurin Pamela Rösch, Jonen, im Jahr 2025 insgesamt 36.82 kg (Vorjahr 48.39 kg) Pilze zur Kontrolle vorgelegt. Davon waren

31.05 kg (41.02 kg) essbar 
4.93 kg (6.68 kg) ungeniessbar 
0.56 kg (0.64 kg) giftig und 
0.28 kg (0.05 kg) tödlich giftig.

Aus den einzelnen Gemeinden wurden der Pilzkontrollstelle total 

13.26 kg (5.68 kg) aus Jonen 
4.7 kg (3.93 kg) aus Arni 
0 kg (2.64 kg) aus Islisberg 
7.76 kg (28.52 kg) aus Oberlunkhofen 
9.89 kg (5.90 kg) aus Ottenbach und 
1.21 kg (1.72 kg) aus Unterlunkhofen vorgelegt.
 

Mitteilung vom:


Liebe Kinder, liebe Eltern

Auch dieses Jahr ist meine Zeit wieder gekommen. Ab sofort sind Anmeldeformulare beim Volg und im Gemeindehaus Jonen erhältlich. Die Formulare können auch auf der Gemeinde-Homepage bezogen werden (siehe unten).

Bitte beachten Sie den Einsendeschluss vom 26. November 2025. Später eingehende Anmeldungen können aus organisatorischen Gründen nicht mehr berücksichtigt werden.

Der Samichlaus besucht die Kinder und ihre Familien am 5. und 6. Dezember jeweils zwischen 18.00 und 20.30 Uhr. Die Samichlaus-Aktion wird wie in den Vorjahren von der Samichlausgesellschaft Jonen organisiert.

Es grüsst Sie der liebe Samichlaus.

Samichlaus 2025 Anmeldeformular 
Samichlaus 2025 Informationsblatt 

 

 

Mitteilung vom:


Bauherrschaft und Grundeigentümer 
Gomer Markus, Obschlagenstrasse 15, Jonen

Bauprojekt 
Aufdach Photovoltaikanlage auf Geb. Nr. 674 

Standort 
Parz. 957 an der Obschlagenstrasse 15, Jonen

Bauherrschaft und Grundeigentümer 
Minnaar Johan, Obschlagenstrasse 17, Jonen

Bauprojekt 
Aufdach Photovoltaikanlage auf Geb. Nr. 675

Standort 
Parz. 958 an der Obschlagenstrasse 17, Jonen

Planauflage 
7. November bis und mit 8. Dezember 2025

Einwendungen 
Gegen diese Baugesuche kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Jonen schriftlich Einwendung erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevoll­mächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwen­dende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen er diesen anderen Entscheid verlangt. Auf Einwendungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden.

Mitteilung vom:


Der Gemeinderat hat die Termine der Gemeindeversammlungen 2026 wie folgt festgelegt:

Montag, 11. Mai 2026: Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlung
Montag, 9. November 2026: Einwohnergemeindeversammlung
Freitag, 13. November 2026: Ortsbürgergemeindeversammlung (mit Nachtessen)

Mitteilung vom:


Dieser traditionelle Anlass findet am Mittwoch, 3. Dezember 2025 um 12.00 Uhr im Säntissaal statt. Die Einladung mit weiteren Einzelheiten und dem Anmeldetalon wird den Seniorinnen und Senioren ab 70 Jahren und älter in diesen Tagen direkt und persönlich zugestellt. 

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung bis 28. November 2025. Seien Sie schon heute herzlich willkommen.

Mitteilung vom:


Der Gemeinderat hat an seiner letzten Sitzung die Organisation und Durchführung der Bundesfeier 2026 dem Landfrauenverein Jonen übertragen. Der Verein übernimmt diese Veranstaltung von A bis Z vollumfänglich in Eigenregie, jedoch mit finanzieller Unterstützung der Gemeinde. Die Festlichkeiten finden wiederum auf dem Schulhausplatz statt. 

Als Festredner steht bereits der ehemalige Gemeindeschreiber Arnold Huber fest. Er wird das von ihm verfasste neue Jonen-Buch vorstellen, das anlässlich der Bundesfeier veröffentlicht wird.

Mitteilung vom:


Rechnungen für Lieferungen, Leistungen und Arbeiten für die Gemeinde, die das Jahr 2025 betreffen, sind bis Montag, 8. Dezember 2025 der Abteilung Finanzen einzureichen. Später gemachte Ansprüche können erst im neuen Jahr überwiesen werden.

Mitteilung vom:


Voranzeige: Die nächste Papiersammlung (durch die Jugi) findet am übernächsten Samstag, 15. November 2025 statt.

Mitteilung vom:


Seit dem 1. November 2025 verstärkt Willi Etterli aus Bünzen das Team des Forstbetriebs Kelleramt. Vorstand und Mitarbeiter des Forstbetriebs heissen den neuen Mitarbeiter herzlich willkommen und wünschen ihm Befriedigung und Erfolg in seiner neuen Tätigkeit.

Oktober 2025

Mitteilung vom:


Der motorisierte Verkehr im Gebiet Werd hat in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Durchschnittlich fahren heute rund 2 500 Fahrzeuge pro Tag durch den Weiler und über die angrenzenden Ausserortsstrecken, auf denen eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gilt. Aufgrund der hohen zulässigen und gefahrenen Geschwindigkeiten des motorisierten Individualverkehrs besteht eine erhöhte Unfallgefahr und ein erhebliches Konfliktpotenzial mit dem Fuss- und Radverkehr, der ebenfalls deutlich angewachsen ist.

Die drei betroffenen Gemeinden Jonen, Oberlunkhofen und Rottenschwil begegnen den Sicherheitsdefiziten mit gemeinsamen Massnahmen zur Verkehrsberuhigung. Diese sehen vor, dass die Höchstgeschwindigkeit auf den Ausserortsstrecken auf 60 km/h reduziert wird. Betroffen davon sind die Gemeindestrassen Steinmatte (Rottenschwil), die Werdstrasse (Rottenschwil und Oberlunkhofen) sowie die Unterdorf- und Mattenhofstrasse (Jonen). Im Weiler Werd und im Abschnitt über die Werdbrücke soll künftig Tempo 30 gelten. Durch die niedrigeren Geschwindigkeiten werden die bestehenden Streckenverhältnisse (schmale Strassenbreiten, teilweise unübersichtliche Knoten) besser berücksichtigt und die Sicherheit für sämtliche Strassenbenützer erhöht. Die Verkehrsbeschränkungen werden von den drei Gemeinden jeweils separat für ihr Gemeindegebiet verfügt. 

Verkehrsbeschränkungen

Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 hat der Gemeinderat Jonen folgende Verkehrsbeschränkungen verfügt:

Höchstgeschwindigkeit Tempo 60 (Signal 2.30), ausserorts auf der Unterdorfstrasse (Parz. 29 und 719) und der Mattenhofstrasse (Parz. 35 und 720)

Höchstgeschwindigkeit 50 generell (Signal 2.30.1), innerorts auf der Unterdorfstrasse (Parz. 317, 719 und 762)

Projektauflage

Das Verkehrsgutachten vom 30. September 2025 inkl. der dazugehörigen Signalisationspläne kann während den ordentlichen Öffnungszeiten bei den Zentralen Diensten oder hier eingesehen werden.

Die Verkehrsbeschränkungen werden erst nach erfolgter Signalisation rechtskräf­tig.

Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkungen sind innert 30 Tagen seit der Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau schriftlich beim Gemeinderat Jonen einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. 

Mitteilung vom:


Alisami Aljili, Obfelden, ist die Baubewilligung für Projektänderungen am Neubau eines Einfamilienhauses auf Parz. 1093 an der Spitzackerstrasse 12 erteilt worden.

Mitteilung vom:


Die Dorfvereine, (nicht kommerziellen) Organisationen und Institutionen in oder mit Sitz in Jonen sind wie üblich gegen Ende des Jahres zur Meldung ihrer Aktivitäten im Folgejahr eingeladen worden. Sollten weitere Veranstalter an der Meldung von Daten interessiert, aber von der Gemeinde nicht angeschrieben worden sein, steht das entsprechende Formular "Meldetalon für Veranstaltungskalender 2026" unter www.jonen.ch (Rubrik "Freizeit/Veranstaltungen") zum Download bereit. Alle Veranstalter sind gebeten, das Meldeformular bis spätestens 5. Dezember 2025 den Zentralen Diensten einzureichen. 

Der Veranstaltungskalender wird per 1. Januar 2026 unter der Homepage der Gemeinde Jonen zum Download bereitgestellt. Bei Fehlen eines Internet-Zugangs kann der Kalender anfangs Januar 2026 bei den Zentralen Diensten kostenlos bezogen werden. 

Mitteilung vom:


Die vier Blankoabstimmungstermine im Jahr 2026, die der Bund mit hoher Wahrscheinlichkeit alle nutzen wird, werden wie gewohnt auch vom Kanton Aargau genutzt. Wahlen – ausgenommen allfällige Ersatzwahlen – sind im nächsten Jahr keine angesetzt

8. März 2026: Abstimmung

14. Juni 2026: Abstimmung

27. September 2026: Abstimmung

29. November 2026: Abstimmung

Mitteilung vom:


Im Anschlagkasten (Rückseite) beim Gemeindehaus sind neu ausgehängt:

Das Aufgebot zum Nachschiesskurs ist auf der Homepage des Kreiskommandos Aargau publiziert. 

Mitteilung vom:


Hier finden Sie das detaillierte Stelleninserat. 

Mitteilung vom:


Am 30. November 2025 gelangen folgende Vorlagen zur Volksabstimmung:

  1. Volksinitiative «Für eine engagierte Schweiz (Service-citoyen-Initiative)
  2. Volksinitiative «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)» 

Auf kantonaler Ebene gelangen keine Vorlagen zur Abstimmung.