Aktuelles

März 2024

Mitteilung vom:


Gemeinderat und Gemeindepersonal wünschen allen Einwohnerinnen und Einwohnern besinnliche und gleichzeitig erholsame Tage über das Fest der Ostern. Bei dieser Gelegenheit wird daran erinnert, dass der Ostermontag im Bezirk Bremgarten kein Feiertag im Sinne des Arbeitsgesetzes ist. Die Büros der Gemeindeverwaltung bleiben jedoch wie allerorts geschlossen.

Mitteilung vom:


Der Gemeinderat hat zu Handen der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversamm­lungen vom Montag, 13. Mai 2024 folgende Traktanden verabschiedet:

A)Ortsbürgergemeindeversammlung, 19.15 Uhr
1.Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 17.11.2023
2.Rechenschaftsbericht 2023 (mündlich)
3.Kreditabrechnung Förderbeiträge aus der Forstreserve des Forstbetriebs Kelleramt an Holzschnitzelheizungen
4.Jahresrechnung 2023 der Ortsbürgergemeinde Jonen
5.Verschiedenes
a) Mitteilungen des Gemeinderats
b) Wortmeldungen aus der Versammlung

 

B)Einwohnergemeindeversammlung, 20.00 Uhr
(im Anschluss an die Ortsbürgergemeindeversammlung)
1.Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 13.11.2023
2.Rechenschaftsbericht 2023 (mündlich)
3.Jahresrechnung 2023 der Einwohnergemeinde und Spezialfinan­zierungen
4.Sanierung der Chäppelistrasse inkl. Werkleitungen unter Erteilung eines Verpflichtungskredits von Fr. 473 000.–
5.Einbürgerungen
6. Verschiedenes
a) Mitteilungen des Gemeinderats
b) Wortmeldungen aus der Versammlung
Mitteilung vom:


Bekanntlich verlangt das Behindertengleichstellungsgesetz, dass bestehende Anlagen und Bauten im Bereich des öffentlichen Verkehrs grundsätzlich hindernisfrei nutzbar sind. Im Einstiegsbereich von Bushaltestellen ist deshalb nach Möglichkeit eine Kantenhöhe von mind. 22 cm zu erstellen, damit ein barrierefreier Einstieg in den Bus möglich ist. Gestützt auf diese Vorgaben hat die Abteilung Tiefbau des kantonalen Departements Bau, Verkehr und Umwelt in der Gemeinde Jonen das Projekt zum Umbau der Bushaltestelle Taverne (beidseitig) ausgearbeitet. Bestandteil des Vorhabens ist die Verschiebung der Fussgängerquerung bei der Taverne in südlicher Richtung und der Einbau einer Mittelinsel aus Gründen der Sicherheit und der Übersichtlichkeit. 

Die Projektpläne, der Landerwerbsplan und die Landerwerbstabelle liegen gemäss § 95 Abs. 2 und 3 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) während 30 Tagen, vom 1. April 2024 bis 30. April 2024, in der Gemeindeverwaltung Jonen öffentlich auf und sind während den ordentlichen Öffnungszeiten einsehbar. Zudem sind die Unterlagen auch auf der Internetseite www.ag.ch/auflage-strassenprojekte abrufbar. Einwendungen gegen das Bauprojekt sind während der Auflagefrist schriftlich an das Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Tiefbau, Unterabteilung Realisierung, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, einzureichen. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Im Einwendungsverfahren wird keine Parteientschädigung ausgerichtet. Allfällige Verkehrsanordnungen werden separat nach Strassenverkehrsrecht verfügt.

Der Entscheid über das Bauprojekt (§ 95 BauG) gilt als Enteignungstitel. Dieser berechtigt zur Enteignung für Massnahmen, die darin mit genügender Bestimmtheit festgelegt sind. Rechte, die in der Landerwerbstabelle nicht aufgeführt sind und durch das Bauprojekt betroffen werden, sind ebenfalls innert der Auflagefrist schriftlich anzumelden. Über den Erwerb der in der Landerwerbstabelle aufgeführten Rechte wird in einem späteren Verfahren entschieden (§ 151 BauG). Anträge, die bereits jetzt mit Einwendung gegen das Bauprojekt hätten gestellt werden können, sind dann unzulässig (§ 152 BauG).

Mitteilung vom:

Während der öffentlichen Auflage des Verbundfahrplanprojekts 2025/26 des Zürcher Verkehrsverbundes ZVV ist aus der Joner Bevölkerung ein Begehren eingereicht worden, welches eine zeitliche Optimierung der ÖV-Verbindung von Jonen nach Zug/Luzern (Verbesserung des Anschlusses in Affoltern a. A.) fordert. 

Der Gemeinderat unterstützt dieses bereits mehrfach gemeldete Anliegen vollumfänglich und hat das Begehren sowohl an das marktverantwortliche Unternehmen als auch an den Regionalplanungsverband Mutschellen-Reusstal-Kelleramt und den Kanton Aargau weitergeleitet mit der Bitte, das Änderungsbegehren in die Fahrplanberatungen aufzunehmen. 

Mitteilung vom:


Ende April werden die Rechnungen für die Hundesteuer 2024/2025 im Betrag von Fr. 120.– versandt. 

Um Korrekturen und Stornierungen von Rechnungen zu vermeiden, werden die Hundehalterinnen und Hundehalter gebeten, Mutationen wie Neuzugang eines Hundes, Halterwechsel, Tod des Hundes und Adressänderungen von Hundehalter/-innen bis am 12. April 2024 dem Kundendienst Einwohner, Telefon 056 649 92 92 oder kundendienst.einwohner@jonen.ch zu melden. Zudem sollten Änderungen auch in der Hundedatenbank AMICUS, www.amicus.ch, vorgenommen werden. Gemäss dem seit 1. Mai 2012 gültigen Hundegesetz (HuG) sind für alle Hunde eine Kopie des Heimtierausweises oder Impfbüchleins abzugeben. Sofern diese Unterlagen noch nicht eingereicht wurden, können Sie dies per Post oder E-Mail nachholen. 

Für Rassetypen und deren Mischlinge, die als „Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential“ eingestuft sind, muss beim Kantonalen Veterinärdienst eine Halteberechtigung eingeholt werden. 

Besten Dank für Ihre Mithilfe.

Mitteilung vom:


Auf den Aufruf, "welcher Verein Interesse hätte, die Organisation und Durchführung der Bundesfeier 2024 zu übernehmen und dafür von der Gemeinde entschädigt zu werden", meldete sich die Frauenriege Jonen. Weitere Interessensbekundungen sind innert der anberaumten Frist nicht eingegangen, sodass der Gemeinderat an seiner letzten Sitzung die Organisation und Durchführung der Bundesfeier 2024 der Frauenriege übertragen hat. Der Verein übernimmt diese Veranstaltung von A bis Z vollumfänglich in Eigenregie, jedoch mit finanzieller Unterstützung der Gemeinde. 

Die Festlichkeiten finden wiederum auf dem Schulhausplatz statt.

Mitteilung vom:


Neu wird der Senioren-Mittagstisch jeweils am ersten Mittwoch eines Monats im Taverne Chäller an der Dorfstrasse 1 durchgeführt.

Das nächste Mittagessen für die Seniorinnen und Senioren ab 60 plus findet am kommenden Mittwoch, 3. April um 11.45 Uhr statt. Wir geniessen das Menü in geselliger Runde mit Plaudern, Diskutieren und Lachen – ein Treffen unter Gleichaltrigen. Kommen Sie vorbei, wir sind offen für neue Teilnehmerinnen und Teilnehmer. 

Der Mittagessen-Leiter Kurt Gysin, Tel. 076 544 07 25, steht bei Fragen gerne zur Verfügung. Ein Angebot der Gemeinde Jonen und Pro Senectute. 

Mitteilung vom:


Die nächste Blutspendenaktion findet am Mittwoch, 3. April 2024 von 17.00 bis 20.00 Uhr in der Turnhalle Oberlunkhofen am Gibelhütteweg statt. Neuspender sind herzlich willkommen. Denken Sie daran, vor der Blutspende genügend Flüssigkeit zu sich zu nehmen. Berechnen Sie genügend Zeit ein. Es wird ein Imbiss und ein Getränk abgegeben. 

Nachbarschaftshilfe Kelleramt.

Mitteilung vom:


Die provisorischen Steuerrechnungen 2024 beruhen auf Einkünften, die in der Vergangenheit erzielt wurden und sind deshalb möglicherweise nicht aktuell. Eine Anpassung der provisorischen Steuerrechnung ist jederzeit möglich.  Unter nachstehendem Link finden Sie das Hilfsblatt, das Sie der Abteilung Steuern Jonen einreichen können. Weitere Infos finden Sie auf www.ag.ch/steuern

Hilfsblatt Anpassung prov. Steuerrechnung

Mitteilung vom:


Hundekot im Gras und Heu gefährdet die Gesundheit von Vieh und Mensch (Milchqualität). Kot im Futter ist unhygienisch und unappetitlich! Weggeworfene Büchsen, Flaschen und Steine können Maschinen beschädigen und Unfälle verursachen. Halten deshalb auch Sie unsere Wiesen sauber! 

Die Landwirte danken für Ihre Rücksicht und wünschen Ihnen angenehmes Wandern in unserer schönen Landschaft.

Mitteilung vom:


Bauherrschaft und Grundeigentümer
Fröhli Kevin und Caroline, Mattenhofstrasse 11, Jonen

Bauprojekt
Rückbau Scheune Nr. 16 und Neubau Mehrfamilienhaus mit 6 Wohnungen

Standort
Parz. Nr. 635 an der Mattenhofstrasse 13

Planauflage
15. März bis und mit 15. April 2024

Einwendungen
Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Jonen schriftlich Einwendung erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevoll­mächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwen­dende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen er diesen anderen Entscheid verlangt. Auf Einwendungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden.

Mitteilung vom:


An seiner Sitzung vom 24. Januar 2024 hat der Regierungsrat des Kantons Aargau die neuen Planungsinstrumente der Gemeinde Jonen genehmigt. Der Genehmigungsbeschluss ist am 4. März 2024 in Rechtskraft erwachsen. Ein grosses Werk konnte damit nach langjähriger Planung zu einem erfreulichen Abschluss gebracht werden. 

Die Genehmigung ist verbunden mit der Auflage, dass einerseits die Weilerzonen und deren Bestimmungen sowie andererseits die Umsetzung des Gewässerraums innert fünf Jahren an die seit Kurzem vorliegenden neuen kantonalen Vorgaben anzupassen sind. 

Mitteilung vom:


Zusammen mit der Rechtskraft der Gesamtrevision der Nutzungsplanung ist am 4. März 2024 das an der Einwohnergemeindeversammlung vom 15. Mai 2023 beschlossene Baugebührenreglement in Kraft getreten. 

Das Reglement steht im Internet unter www.jonen.ch/Verwaltung/Online-Schalter bereit oder kann bei den Zentralen Diensten kostenlos bezogen werden. 

Mitteilung vom:


Mit der Rechtskraft der Nutzungsplanung wird eine Umbenennung der bisherigen Fachkommission Bau- und Nutzungsordnung vorgenommen. Diese gemeinderätliche Kommission mit beratender Funktion heisst neu Ortsbildkommission. Sie hat die Aufgabe, bei Bauprojekten in den Kern- und Weilerzonen sowie in Gebieten mit Gestaltungsplanpflicht die Gesuche zu prüfen und dem Gemeinderat Antrag zu stellen. 

Der Dorfkern von Jonen und die beiden Weiler Obschlagen und Litzi sind im Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) als national bedeutend eingestuft, weshalb dem Ortsbildschutz in unserer Gemeinde eine besondere Bedeutung zukommt. 

Mitteilung vom:


Wir suchen auf den 1. Juli 2024 oder nach Vereinbarung eine(n)

Mitarbeiter(in) und stv. Leiter(in) der Haus- und Werkdienste (100 %)

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Hier finden Sie das entsprechende Stelleninserat.

Wir freuen uns auf Ihre schriftliche Bewerbung an Gemeinderat Jonen, Schulhausstrasse 3, 8916 Jonen oder per E-Mail an gemeinderat@jonen.ch

Gemeinderat Jonen

Mitteilung vom:


Nach der vorzeitigen Demission von Marisa Baumgartner als Ersatzmitglied des Wahlbüros der Gemeinde Jonen (Stimmenzählerin) hat der Gemeinderat den Termin für die Ersatzwahl auf den 9. Juni 2024 (nächstes Datum eines eidgenössischen Urnengangs) angesetzt, sofern die Lücke nicht vorher durch eine stille Wahl geschlossen werden kann. 

Für die vorgenannte Vakanz ist also eine Person "gesucht", welche bereit ist, ihre Dienste in der Gemeinschaft und zum Wohl der Gemeinde zur Verfügung zu stellen. Die Mitarbeit in den Behörden und Kommissionen ist interessant und spannend, und sie bringt viel Lebenserfahrung. Für den Einsatz für das Gemeinwesen werden Entschädigungen und Sitzungsgelder ausgerichtet. Kandidatinnen und Kandidaten, die mit Idealismus und Freude eine Herausforderung im Dienste der Dorfgemeinschaft annehmen möchten, melden sich beim Wahlbüro (Zentrale Dienste, Tel. 056 649 92 92). Wir beantworten gerne Ihre Fragen zum Aufgabenbereich im Einzelnen und den ungefähren zeitlichen Aufwand zur Ausübung des Amtes eines Ersatzmitglieds des Wahlbüros im Besonderen. Selbstverständlich bleibt Ihre Kontaktnahme vertraulich.

Für die Nomination gilt folgendes Anmeldeverfahren:

Wahlvorschläge sind gemäss § 29a Ziff. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b Ziff. 1 der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde zu unterzeichnen und bei den Zentralen Diensten bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d. h. bis Freitag, 26. April 2024, 11.30 Uhr einzureichen. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Rückzug der Anmeldung nicht mehr zulässig. Das erforderliche Formular kann bei den Zentralen Diensten bezogen werden.

Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Ziff. 1 GPR). Sind weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können (§ 30a Ziff. 1 GPR). Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a Ziff. 2 GPR). Für allenfalls noch zu vergebende Sitze ist eine Wahl an der Urne durchzuführen (§ 30a Ziff. 3 GPR).

Mitteilung vom:


Im Rahmen der zweiten Generation der Generellen Entwässerungsplanung (GEP 2) wird eine umfassende Zustandsüberprüfung des öffentlichen Kanalisationsnetzes in Jonen durchgeführt, einschliesslich eines Teils der privaten Liegenschaftskanalisation (grössere Sammelleitungen, die von mehreren Liegenschaften genutzt werden). Die Kanalfernsehaufnahmen werden im Zuge der jährlichen Kanalreinigungsarbeiten durchgeführt. In diesem Jahr wird der Bereich "Jonen Süd" mit den Weilern Obschlagen und Litzi überprüft. Die Arbeiten werden durch die Firma ITS Kanal Service AG, Boswil, ausgeführt. Die Bauleitung wird durch KIP Ingenieure und Planer AG, vertreten durch Stefan Sameli, wahrgenommen. Die betreffenden Schmutzwasser- und Regenwasserleitungen werden ab dem 18. März 2024 gespült resp. aufgenommen. Die Arbeiten dauern ungefähr 15 bis 20 Arbeitstage. 

Da sich ein Teil der Leitungen auf privatem Grund befinden, werden die Spül- und TV-Equipen einzelne private Vorplätze oder Gartenbereiche betreten müssen. Wir bitten die betroffenen Eigentümer, den Zutritt zu ermöglichen. Kurzfristig können Fahrzeuge den Zugang zu den Liegenschaften behindern. Bitte beachten Sie, dass beim Spülvorgang im Leitungssystem ein leichter Unterdruck erzeugt wird, was zur Entleerung Ihrer Siphons und möglicherweise zu unangenehmen Gerüchen führen kann. In diesem Fall wären die Siphons durch die Eigentümer wieder mit Wasser zu befüllen. 

Bei Fragen können Sie sich an Stefan Sameli, KIP Ingenieure und Planer AG, 056 618 30 23, wenden. Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme und danken für das Verständnis. 

Februar 2024

Mitteilung vom:


Bauherrschaft und Grundeigentümer
Haas Robert und Doris, Bachmatt 1, Jonen

Bauprojekt
Rückbau Geb. Nr. 62 und Neubau Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung

Standort
Parz. Nr. 420 an der Maiholzstrasse 2

Planauflage
1. März bis und mit 1. April 2024

Einwendungen
Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Jonen schriftlich Einwendung erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevoll­mächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwen­dende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen er diesen anderen Entscheid verlangt. Auf Einwendungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden.

Mitteilung vom:


Ab Dienstag, 5. März bis 3. Dezember 2024 erfolgen die Grünabfuhren im wöchentlichen Turnus jeden Dienstag (Bereitstellung jeweils ab 06.30 Uhr an der Sammelroute). Jahresvignetten und Marken für Container und Einzelleerungen können im Volg und/oder beim Kundendienst Einwohner der Gemeindeverwaltung gekauft werden. 

Die Gebühren für die Jahresvignetten betragen unverändert 

für einen Container bis 140 Liter Fr. 140.–, 
bis 240 Liter Fr. 210.– und 
bis 770 Liter Fr. 490.–. 

Die Gebührenmarken für Einzelleerungen kosten 

für Container bis 140 Liter Fr. 9.–, 
bis 240 Liter Fr. 13.– und 
bis 770 Liter Fr. 29.– (andere Behältnisse sind nicht zugelassen bzw. werden nicht mitgenommen). 

1 Bund Strauchschnitt gebunden mit verrottbarer Schnur (1.50 m Länge, max. 30 kg) = 1 Gebührenmarke à Fr. 4.–. 

Zur Aschenentsorgung ist nach wie vor der (alte) 30-Liter-Ochsner-Stahlkübel zugelassen = 1 Gebührenmarke à Fr. 4.–.

Abfallkalender 2024

Mitteilung vom:


Zur Unterstützung unseres Reinigungsteams sucht die Gemeinde Jonen per sofort oder nach Vereinbarung eine/n Reinigungsfachfrau/-mann. 

Die Stelle eignet sich für körperlich belastbare, selbständige und zuverlässige Personen mit Deutschkenntnissen. Der Arbeitseinsatz umfasst die wöchentliche Reinigung der Schul- und Gemeindeliegenschaften am Mittwoch- und Freitagnachmittag (je ca. 4 Stunden) sowie eine jährliche Grossreinigung der Liegenschaften in den Sommerferien. 

Bei Interesse schicken Sie die vollständigen Bewerbungsunterlagen an: Gemeinde Jonen, Schulhausstrasse 3, 8916 Jonen, oder zentrale.dienste@jonen.ch. Für Auskünfte steht Thomas Hausherr, Leiter Haus- und Werkdienste (079 790 41 31) gerne zur Verfügung.