Öffentliche Auflage Gestaltungsplan "Im Feld, Teilgebiet Nordost"

Mitteilung vom

 

Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe gemäss § 24 Abs. 1 BauG öffentlich aufgelegt. Die Entwürfe mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht liegen vom Freitag, 13. November 2020 bis und mit Montag, 14. Dezember 2020 im Mehrzwecksaal des Schulhauses "Säntis" öffentlich auf und können während den Bürozeiten der Gemeindeverwaltung (Montag 08.00 bis 11.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, Dienstag bis Donnerstag von 08.00 bis 11.30 Uhr und 14.00 bis 16.30 Uhr und Freitag von 08.00 bis 11.30 Uhr) eingesehen werden. Ebenfalls können sie auf der Homepage der Gemeinde Jonen www.jonen.ch eingesehen werden (s. unten).

Zusätzlich stehen am Mittwoch, 25. November 2020, von 18.00 bis 21.00 Uhr im Mehrzwecksaal Schulhaus Säntis Vertreter des Gemeinderates und die Fachplaner für die Beantwortung Ihrer Fragen zur Verfügung. Für diese "Sprechstunde" ist infolge Corona Ihre Voranmeldung zwingend erforderlich auf Email zentrale.dienste@jonen.ch.

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Die allfällige Berechtigung von Natur- und Heimatschutz- sowie Umweltschutzorganisationen Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Abs. 3 und 4 BauG. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Mit der Genehmigung des Gestaltungsplans wird für die im Plan festgelegten, im öffentlichen Interesse liegenden Werke das Enteignungsrecht erteilt (§ 132 Abs. 1 BauG).

Gemeinderat

 


Auflagedokumente

Situationsplan
Sondernutzungsvorschriften
Planungsbericht
Richtprojekt Architektur
Richtprojekt Freiraumkonzept
Lärmschutznachweis
Fachliche Stellungnahme
Abschliessender Vorprüfungsbericht Amt für Raumentwicklung
Mitwirkungsbericht